Möglicher Mitwisser in Spekulationsaffäre bei Société Générale
AFP VOM 11.2.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 4116 Aufrufe Mehr zum Thema:Kiervel, Mitwisser
Polizei verhört Kursmakler - Kerviel in U-Haft genommen
In der Affäre um Milliardenspekulationen bei der französischen Großbank Société Générale gibt es eine Wende: Die Polizei nahm einen Kursmakler einer Tochtergesellschaft der Bank vorläufig fest, um ihn zu seinen Beziehungen zu dem Händler Jérôme Kerviel zu befragen, wie die Ermittler am Freitag mitteilten. Demnach hat Kerviel mit dem Makler des Finanzhauses Fimat elektronische Kurznachrichten ausgetauscht. Sie könnten nahelegen, dass der Makler über die ungenehmigten Milliardenspekulationen informiert war. Nachdem die neue Entwicklung bekannt wurde, entschied die Justiz, Kerviel doch in Untersuchungshaft zu nehmen.
Der Kursmakler befindet sich seit Donnerstagmittag in Polizeigewahrsam. Die Polizei kann ihn bis zu 48 Stunden - also bis Samstagmittag - ohne richterlichen Beschluss zur Befragung festhalten. Die Zeitung "Le Monde" zitierte eine der Kurzmitteilungen des Fimat-Maklers an Kerviel vom 30. November 2007: "Du hast im Sinne des Gesetzes nichts Illegales getan", habe dieser geschrieben. Die Societé Générale hatte die Spekulationen nach eigenen Angaben erst am 18. Januar entdeckt. Es hatte aber bereits im November Warnungen dazu unter anderem von der deutsch-schweizerischen Terminbörse Eurex gegeben.
Laut Ermittlerkreisen belegen weitere Botschaften vor dieser Zeit, dass der Makler von den verdächtig hohen Spekulationen Kerviels gewusst haben musste. Jedoch sei nicht klar, ob es sich tatsächlich um einen Komplizen handele. Die Fimat ist auf so genannte Derivate spezialisiert, also Finanzprodukte, die vom Kurs etwa von Aktien oder Anleihen abhängen. Kerviels Spekulationen liefen über solche Papiere. Die Société Générale wirft ihm vor, der Bank damit einen Verlust von 4,82 Milliarden Euro beschert zu haben.
Gegen den 31-Jährigen hatte die Justiz Ende Januar ein Ermittlungsverfahren wegen Vertrauensbruchs, Fälschung und Eindringens in ein Computerdatensystem eingeleitet. Er wurde aber unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt, wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte. Sie begründete dies unter anderem mit "dem Risiko der Abstimmung mit möglichen Komplizen" und Fluchtgefahr und bekam am Freitag bei einem Haftprüfungstermin vor dem Pariser Berufungsgericht recht.
"Die Ermittlungen scheinen an einem Wendepunkt zu stehen", sagte Société-Générale-Anwalt Jean Veil zur vorläufigen Festnahme des Fimat-Maklers. Inzwischen zeige sich, dass Kerviels "Äußerungen und die Wahrheit zwei verschiedene Dinge sind". Veil verwahrte sich mit Blick auf den Fimat-Händler zugleich dagegen, dies als Beleg für ein Wissen der Bank oder ihrer Tochterfirma über die Spekulationsgeschäfte zu sehen. Die Person des Kursmaklers und die Fimat als Arbeitgeber müssten auseinandergehalten werden.
8. Februar 2008 - 17.42 Uhr
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