Mögliche Folgen einer Abmahnung wegen Satellitenschüssel

27. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb450028-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mögliche Folgen einer Abmahnung wegen Satellitenschüssel

Nehmen wir an ein Mieter hat seit einigen Jahren eine Satellitenschüssel an seinem Balkon montiert. Der Vermieter würde jetzt in einem allgemeinen Schreiben an alle Mieter ankündigen, dass im Laufe des Jahres das Kabelnetz erneuert wird und somit alle Möglichkeiten eines Ordentlichen Empfangs gegeben sein werden und auffordert Satellitenschhüsseln zu entfernen.

Nehmen wir an dem Mieter wäre klar, dass er um eine Entfernung nicht herumkommt, er aber die Demontage solange herauszögern möchte wie es geht.

Nehmen wir weiterhin an das der Vermieter eine Abmahnung schicken würde da die Satellitenschüssel nicht demontiert wurde. Wäre von der Abmahnung und einer Demontage im Zuge dessen noch was zu befürchten oder wäre eine Abmahnung bereits ein Kündigungsgrund?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Eine Abmahnung ist in der Regel eine Voraussetzung für eine fristlose Kündigung (§ 543 (3) BGB ). Für eine ordentliche Kündigung nach § 573 (2) 1. BGB ist eine Abmahnung nicht zwingend notwendig. Wenn dein Vertragsverstoss auch ohne Abmahnung als "schuldhaft nicht unerheblich" gewertet wird, so wäre auch ohne Abmahnung eine Kündigung möglich. Und durch die bereits zugegangende allgemeine Aufforderung zur Entfernung, wäre das nun nicht komplett unwahrscheinlich.

Mal abgesehen davon, dass der Vermieter auch direkt Klage auf Entfernung einreichen könnte. Die entsprechenden Kosten wären dann in der Regel vom Verlierer zu zahlen. Nach deiner Schilderung wärest das wahrscheinlich du.

Von daher würde ich abraten, sehenden Auges Probleme zu produzieren. Warum soll die Demontage denn herausgezögert werden? Geht es nur um Geld oder was ist der Hintergrund?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119641 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb450028-22):
Nehmen wir weiterhin an das der Vermieter eine Abmahnung schicken würde da die Satellitenschüssel nicht demontiert wurde.

Kommt darauf an, ob die Abmahnung vor oder nach dem
Zitat (von fb450028-22):
somit alle Möglichkeiten eines Ordentlichen Empfangs gegeben sein werden

gesendet wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb450028-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Geld wäre kein Grund, bezahlt werden müsste es ohnehin. Nennen wir es einfach Technische Affinität und Stress durch Umzug von Sat auf Kabel.

Kommt darauf an, ob die Abmahnung vor oder nach dem
Zitat (von fb450028-22):
somit alle Möglichkeiten eines Ordentlichen Empfangs gegeben sein werden

gesendet wurde.

kommt darauf an. In diesem fiktiven Fall hätte bis Dato noch niemand bestätigt das dies der Fall ist (es wurde nur angekündigt das im laufe des Jahres....)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119641 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb450028-22):
In diesem fiktiven Fall hätte bis Dato noch niemand bestätigt das dies der Fall ist (es wurde nur angekündigt das im laufe des Jahres....)

Dann wäre eine Demontage zumindest aus dem Grund nicht geboten, die Abmahnung mit hin nur Altpapier.
Der Vermieter möge doch erst mal "alle Möglichkeiten eines Ordentlichen Empfangs liefern". Dann hätte man je nach Situation noch eine Frist von 14-30 Tagen.


Eine berechtigte Abmahnung ist jedoch in der Regel die erste Vorstufe zur Kündigung.






-- Editiert von Harry van Sell am 27.05.2017 19:52

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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