Mögl. Schadenverursacher beschuldi. s. gegenseitig

2. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)
Mögl. Schadenverursacher beschuldi. s. gegenseitig

Hallo
Sofa (Zustand neu) bei Ebay gekauft. Versichern lassen das es ohne Fehler ist.
Transporteur bring das Sofa. Im Stoff ist ein Loch!
Verkäufer sagt das Loch hat der Transporteur verursacht und stellt sich stur. Zudem sei es ein Privatverkauf ohne Garantie (?). Er weigert sich mit dem Spediteur zu sprechen.
Spediteur sagt er kann den Schaden nicht verursacht haben da kein Spitzer Gegenstand in Auto war und das Sofa mit einer Decke abgedeckt wurde.
Fakt: Loch im Stoff.
Frage: Bleibe ich auf dem Schaden sitzen obwohl das Sofa mit Loch geliefert wurde? Die Beschädigung habe ich mir vom Fahrer bestätigen lassen. Lieben Dank für Hilfe

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"fragen an das rechtsforum"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10679 Beiträge, 4202x hilfreich)

quote:
Frage: Bleibe ich auf dem Schaden sitzen obwohl das Sofa mit Loch geliefert wurde? Die Beschädigung habe ich mir vom Fahrer bestätigen lassen.


Vorrangig ist dein Ansprechpartner tatsächlich das Transportunternehmen. Was der Spediteur sagt, mag zwar stimmen, er hätte dann allerdings bei Übernahme des Gutes darauf achten und schriftlich festhalten müssen, ob dieses beschädigt ist oder nicht.



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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wo steht das? Der Verkäufer kann doch auch ein Sofa mit Loch verkaufen. Der Spediteur wird doch wohl kaum die Aufgabe haben, den juristischen Hintergrund dieses Geschäfts zu erforschen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Frage: Bleibe ich auf dem Schaden sitzen obwohl das Sofa mit Loch geliefert wurde? Die Beschädigung habe ich mir vom Fahrer bestätigen lassen. <hr size=1 noshade>



Dann muss der Spediteur haften.

Er muss verschuldensunabhängig alle Schäden ersetzen, die während des Transports entstehen. Dabei hat der Empfänger einen eigenen, gesetzlichen Anspruch aus § 421 HGB . Man braucht also den Verkäufer nicht dazu, den Schaden geltend zu machen, kann ihn direkt beim Spediteur geltend machen.

Der Verkäufer hat aber insofern ein Schlüsselrolle, daß er bestätigen muss, ggf. als Zeuge, daß die Ware unbeschädigt dem Spediteur übergeben wurde.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10679 Beiträge, 4202x hilfreich)

quote:
Der Spediteur wird doch wohl kaum die Aufgabe haben, den juristischen Hintergrund dieses Geschäfts zu erforschen.


Der Spedituer braucht nicht den juristischen Hintergrund erforschen, aus eigener Interesse sollte der Spedituer allerdings die Beschaffenheit, Unversehrtheit oder halt Beschädigungen der Ware dokumentieren. Denn er ist dafür verantwortlich und bei Beschädigung in der Haftung.

Dies ergibt sich aus den Anforderungen der vorgeschriebenen Erlaubnis nach § 3 GüKG und der damit zwingend erforderlichen Verkehrshaftungsversicherung.

Nochmal, der Frachtführer ist hier in der Nachweispflicht, dass er die Ware unbeschädigt, oder eben schon mit Schaden übernommen hat. Kann er das nicht, muss er bzw. die Transportversicherung für den Schaden aufkommen.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
aus eigener Interesse sollte der Spedituer allerdings die Beschaffenheit, Unversehrtheit oder halt Beschädigungen der Ware dokumentieren. Denn er ist dafür verantwortlich und bei Beschädigung in der Haftung.
Sorry, aber wie soll er das denn kontrollieren? Er darf die Ware ja nicht einmal auspacken.

Stefan

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10679 Beiträge, 4202x hilfreich)

quote:
Sorry, aber wie soll er das denn kontrollieren? Er darf die Ware ja nicht einmal auspacken.


Bleiben wir beim aktuellen Fall,ein gebrauchtes Sofa.
Wie verpackt ein privater Verkäufer Ihrer Meinung nach ein Sofa, welches er 2-3 Jahre im Wohnzimmer stehen hatte?
Wird er es mit Kartons als Kantenschutz und Styropor in eine dicke Folie einschweißen, oder doch eher die Sitzgelegenheit so wie sie ist, dem Transporteur übergeben? Ich gehe von der zweiten Möglichkeit aus.

Aber selbst wenn der Verkäufer ein begnadeter Schüler Christos war, der Transporteur muss nichts auspacken um die Unversehrtheit der Ware zu dokumentieren, er kann die Versandeinheit als Ganzes auf Unversehrtheit überprüfen, dazu zählen auch Transportverpackungen.

Und ein Schaden an der Ware, wie ein Loch in der Sitzfläche, entsteht nicht ohne Schäden an eventueller Umverpackung.



-- Editiert spatenklopper am 04.01.2014 01:37

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