Möbelproduzent ist pleite

16. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Möbelkaufer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbelproduzent ist pleite

Hallo User!
Ich habe Möbel in einem Möbelhaus gekauft ( Kaufvertrag unterschrieben) Anzalung noch nicht bezahlt. Möbelproduzent ist pleite. Gewünschte Möbel wird nicht geliefert. Welche Rechte habe ich?
Danke für Ihre Antwort


-- Editier von Möbelkaufer am 16.07.2017 09:00

-- Editier von Möbelkaufer am 16.07.2017 09:01

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Möbelkaufer):
Gewünschte Möbel wird nicht geliefert.


Die Aussage hat man woher? Vereinbartes Lieferdatum bereits überschritten?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Vereinbartes Lieferdatum bereits überschritten?


da der TE die Anzahlung noch nicht geleistet hat, kann es doch eigentlich noch kein Lieferdatum gegeben haben, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Möbelkaufer):
Welche Rechte habe ich?

Die die sich aus den entsprechnenden vertraglichen Vereinbarungn ergeben.



Zitat (von galabaer):
da der TE die Anzahlung noch nicht geleistet hat, kann es doch eigentlich noch kein Lieferdatum gegeben haben, oder?

Doch, ist ja häufig bei Möbeln so, das da längere Lieferzeiten sind.
Kann also sien, das (An-)Zahlung 2 Wochen nach Vertragabschluss fällig wäre, Leiferung aber erst nach 8 Wochen erfolgt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, ist ja häufig bei Möbeln so, das da längere Lieferzeiten sind.
Kann also sien, das (An-)Zahlung 2 Wochen nach Vertragabschluss fällig wäre, Leiferung aber erst nach 8 Wochen erfolgt.


jo, so schon klar, aber das Lieferdatum ist da ja trotzdem noch in der Zukunft und nach der Anzahlung...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Die Aussage hat man woher?


Ich vermute mal, vom Möbelhaus. Wäre schön, wenn der Möbelkaufer uns das bestätigen könnte und was das Möbelhaus sonst noch dazu gesagt hat, außer in etwa: "Der ist pleite, der produziert nicht mehr."

Scheint mir ja kein sehr kundenorientiertes Möbelhaus zu sein, wenn das wirklich die einzige Mitteilung war.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Möbelkaufer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mit dem Möbelhaus noch nicht gesprochen.Die Anzahlung hätte ich im Juli leisten sollen.Dass der Möbelproduzent pleite ist,habe ich aus der Presse erfahren. Wenn jemand pleite ist wird doch nicht geliefert. Ich habe schon Erfahrund mit Solarworld gehabt. Aber damals war der Vertrag noch nicht unterschrieben. Jetzt möchte ich einfach keine Fehler machen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Möbelkaufer):
Wenn jemand pleite ist wird doch nicht geliefert.

Das ist schlicht Unfug.

Gerade dann wird ausgeliefert, warum sollte man die Sachen erst auf dem Lager gammeln lassen und dann an Insolvenzaufkäufer verschleudern? Wenn man doch zum vollen Preisan den Käufer liefern kann?



Im übrigen kann es ja schon sein, das bereits geliefert wurde.



Zitat (von Möbelkaufer):
Ich habe mit dem Möbelhaus noch nicht gesprochen.

Sollte man auch nicht. Man sollte das ganze schriftlich machen.



Zitat (von Möbelkaufer):
Dass der Möbelproduzent pleite ist,habe ich aus der Presse erfahren.

Also noch nicht mal eine sichere Quelle ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

"Die Anzahlung hätte ich im Juli leisten sollen"

Dann sollten Sie das auch tun. Sie haben einen wirksamen Vertrag abgeschlossen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Möbelkaufer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Expertise .
Habe alles mit dem Möbelhaus problemlos geregelt.
Also : Info ist sicher. Anzalung sollte ich noch nicht leisten. Neue Möbel( anderer Produzent) wird bestellt.

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Was dann aber reine Kulanz wäre und du hast das hoffentlich schriftlich. Den die Insolvenz des Herstellers geht dich gar nichts an, mit dem hast du keinen Vertrag.

Nachdem das Möbelhaus als Verkäufer gegenüber dem Kunden in der Haftung ist und das Risiko trägt, haben die sicher kein Interesse mit einem insolventen und potentiell nicht lieferfähigem Lieferanten zusammenzuarbeiten, und haben das im Sinne des Kunden geregelt. Wie man sieht: Kommunikation ist alles. :)

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen