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Modernisierungsmaßnahmen - 1/3
afi vom 14.09.2000   |   58709 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Mietrecht, Pachtrecht

Modernisierungsmaßnahmen

Die Modernisierung einer Wohnung sollte im Normalfall sowohl für den Mieter als auch Vermieter nützlich sein. Der Mieter erhält eine komfortablere Wohnung, und für den Vermieter erhöht sich der Wert des Hausbesitzes. Allerdings bringen die Maßnahmen für beide Parteien zu beachtende Rechte und Pflichten mit sich.

Was ist eine Modernisierung?

Als Modernisierung gelten Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen oder die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern. Dazu zählen auch Energiesparmaßnahmen.
Den Gebrauchswert erhöhen beispielsweise der Einbau einer Dunstabzugshaube, die Installation eines Kabelanschlusses oder der Anbau eines Balkons. Zu den Verbesserungen zählen Schutzmaßnahmen vor Diebstahl, die Beleuchtung des Hauseingangs, die Einrichtung eines Trockenraums oder eines Abstellraums für Fahrräder. Energiesparende Maßnahmen sind zum Beispiel der Anschluss an das Fernwärmeversorgungsnetz oder der Austausch alter Heizkörperventile.
Normale Instandsetzungsarbeiten fallen nicht unter den Begriff der Modernisierung. Jeder Mieter hat den Anspruch auf eine laufend instandgehaltene Wohnung.

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Seite 1: Was ist eine Modernisierung?
Seite 2: Modernisierung durch den Vermieter
Seite 3: Modernisierung durch den Mieter


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