Modernisierungsmaßnahmen durch den Mieter
AFP VOM 14.9.2000 | Ratgeber - Mietrecht | 59556 Aufrufe Mehr zum Thema:Modernisierung, Modernisierungsmaßnahme, Mieterhöhung
Wenn der Mieter von sich aus Modernisierungsmaßnahmen in der Wohnung vornehmen möchte, ist dies bei größeren Eingriffen nur mit Absprache des Vermieters möglich. Sollte der Vermieter nicht zustimmen, kann der Mieter eine Zustimmung auch nicht erzwingen.
Die Zustimmung des Vermieters ist nur entbehrlich, wenn kleinere Änderungen vorgenommen werden, die sich bei Beendigung des Mietverhältnisses leicht wieder beseitigen lassen.
In jedem Fall sollte eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen werden.
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