Modernisierung der Heizung - Was muss Mieter dulden?

21. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrankD123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Modernisierung der Heizung - Was muss Mieter dulden?

Der Vermieter hat vor 4 Monaten den Umbau der Heizungen von Nachtspeicher auf Fernwärme angekündigt. Der Umbau soll sich in einem fast nicht spürbaren Umfang bemerkbar machen. Laut Ankündigung sollen die alten Nachtspeicher 4 Tage vorher abgeschaltet werden damit sie zur Abholung komplett entladen sind und die neuen Heizkörper sollen an den alten Standort.

Nun war der Bauleiter da und alles kommt anders. Abholung und damit Abschalten der Nachtspeicher im Spät Herbst oder Winter. Also 4-6 tage ohne Heizung!

Ja die Heizkörper montieren wir natürlich da, wo es für den Umbau am günstigsten ist. Geringer Aufwand zur Verlegung der Steigleitungen. Somit passen plötzlich in Wohn-, Schlafzimmer und Küche die Möbel nicht mehr. Eine fast neue Küche (2 jahre), Schlaf- sowie Wohnzimmereinrichtung (1 Jahr) inklusive Ledercouch muss dann laut Bauleiter eben raus, weil die Möbel dann nicht mehr gestellt werden können.... ???? Sind alles große bzw. zusammenhängende Möbel die man nicht so eben teilen und umstellen kann. Das Mobiliar soll auch noch rechtzeitig vom Mieter beiseite geräumt werden damit die Arbeiten statt finden können ???? Sämtliche Kellerräume müssen voll umfänglich zugänglich sein. Letzteres ist ohne probleme möglich. Im Wohnzimmer kann ein Kompromiss eingegangen werden - dann muss aber komplett neu tapeziert werden. Schlafzimmer und Küche gehen gar nicht.

Wie soll sich Mieter jetzt verhalten. In zwei Wochen soll es los gehen und Bauleiter kündigt an, dass zusätzliche Kosten mal eben auf den Mieter umgelegt werden.............................. Zusätzlich zu dem problem, dass mal eben die Frage des Zugangs zur Wohnung geregelt werden muss. Alle 3 Personen voll berufstätig und keine vertrauenswürdigen Nachbarn im Haus.

Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

ZUnächst einmal solltest du versuchen, ruhig und sachlich die Situation zu überdenken. Deine Position ist nicht so schlecht.

Sollten die Arbeiten Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a BGB sein, dann musst du diese dulden und nicht mitwirken. Das heisst also, der Vermieter muss dafür sorgen, dass eure Einrichtung keinen Schaden nimmt und sie im Zweifel ab- und nachher wieder aufbauen. Sollten ihr durch die Maßnahmen Aufwendungen haben, so wären die vom Vermieter zu ersetzen. Wobei das Thema relativ kompliziert ist, weil die Höhe einer eventuellen Schadensersatzpflicht nicht einfach zu berechnen ist.

Bei Modernisierungsmaßnahmen gilt nichts anderes. Auch da müsst ihr selber nicht Hand anlegen, sondern der Vermieter organisieren. Wobei ich das nicht so eng sehen würde. Mir wäre es immernoch lieber, wenn nicht vollkommen Fremde in meinen Sachen rumwühlen. Zumindest aber würde ich eine Pflicht des MIeters sehen den Vermieter darauf hinzuweisen, dass er vor den Arbeiten da noch ein bischen was zu organisieren hat.

Bleibt die Frage, was mit den 6 Tagen ohne Heizung ist und was mit den eigenen Möbeln ist. Für ersteres wäre wichtig zu wissen, wie die Maßnahme angekündigt wurde und ob das energetische Modernisierungen sind (§ 555b (1) BGB ). Dann sind nämlich MIetminderungen ausgeschlossen. Im Winter 6 Tage ohne Heizung klingt jedoch nicht wirklich hinnehmbar. Da wird der Vermieter meiner Meinung nach dafür sorgen müssen, dass die Wohnung zumindest einigermaßen warm bleibt. Denn ansonsten ist die Wohnung nicht wirklich bewohnbar und das dürfte dann gegen die Hauptpflicht des Vermieters nach § 535 BGB verstossen, eine zumindest bewohnbare Wohnung zur Verfügung zu stellen.

Tja und die Möbel, die vermutlich wichtigste Frage. Meiner Meinung nach hat der Mieter eine Wohnung mit einem gewissen Schnitt und einer vorgegebenen Verteilung der Heizkörper gemietet. Wenn der Vermieter dies ändert, so muss er nach § 555a (3) BGB die daraus entstehenden Kosten tragen. Wie die zu berechnen sind, kommt dann auf den Einzelfall an.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von FrankD123):
Nun war der Bauleiter da und alles kommt anders.

Nun man kann mal fragen, welche Kompetenz der Bauleiter hat. Es hört sich an als hätte die Firma ein Pauschalangebot abgegeben, und will so billig wie möglich durchkommen.
Also den Vermieter mal ansprechen, was aus der Ankündigung jetzt geworden ist.

1x Hilfreiche Antwort

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