Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Verkehrsrecht » 

Mobiltelefon am Steuer - immer eine Ordnungswidrigkeit?

Von Rechtsanwalt Manfred Zipper
18.9.2007 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 3325 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Telefon, Auto, Handy

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Manfred Zipper
Schwetzingen

Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Fachanwalt Strafrecht, Internetrecht, Urheberrecht
 Pers. Direktanfrage 

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 23 Abs. 1 a StVO ist dem Fahrzeugführer jedoch die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Es ist hinreichend geklärt, dass unter „Benutzung“ im Sinne der genannten Vorschrift jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefons zu verstehen ist, bei der das Gerät in der Hand gehalten wird.

Nach gesicherter und ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck gekommenen Vorstellung des Verordnungsgebers umfasst ein Benutzen im Sinne der genannten Vorschrift daher sämtliche Bedienfunktonen des Mobiltelefons, nicht nur das Telefonieren selbst also auch das Ablesen der Uhrzeit vom Display des in die Hand genommenen Geräts und den Versuch der Entgegennahme eines Telefongesprächs während des Wartens vor einer Rotlicht zeigenden Ampel bei laufendem Motor.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97923
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?