Mobilfunkvertrag widerrufen

18. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)
Mobilfunkvertrag widerrufen

A hat über einen Mobilfunkanbieter einen Mobilfunkvertrag mit einem Provider abgeschlossen, per Internet.
Am nächsten Tag den Vertrag per Mail beim Mobilfunkanbieter widerrufen, was mit der Widerrufsbelehrung ok ist.
Dann nochmal schriftlich per Einschreiben beim Mobilfunkanbieter sowie Provider widerrufen.
Nach telefonischer Nachfrage beim Mobilfunkanbieter, ob der Vertrag storniert ist, bekam A die Antwort, es gibt bei Ihnen keine Bestätigung des Widerrufs.
Daraufhin hat A, die inzwischen erhaltene SIM-Karte, wieder per Einschreiben, an den Mobilfunkanbieter zurückgeschickt.
Nach ca. 4 Wochen erhielt A eine Rechnung vom Provider über 53 Euro! Sofort beim Provider angerufen, das da was nicht stimmen kann, den der Vertag war ja widerrufen und A hat gar keine SIM-Karte um den Vertag zu nutzen. Der Provider sagt, das muss A mit dem Mobilfunkanbieter klären, denn mit dem hat A den Vertrag gemacht. Es wurde A geraten die Summe erstmal unter Vorbehalt zu zahlen und die ganze Geschichte nochmal dem Provider schriftlich mitzuteilen.
Inzwischen hat A die nächste Rechnung über 6 Euro erhalten.
Der Mobllfunkanbieter ist telefonisch nicht zu erreichen (immer besetzt) obwohl er kein Unbekannter ist.
Was kann A noch machen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Grundsätzlich muß man bei Vertragspartner widerrufen!
Das wäre vermutlich der Provider. Der muß ggf. auch die SIM-Karte erhalten.
War es wirklich ein Provider oder Reseller. Ruhig mal Namen andeuten/abkürzen.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,
erstmal danke für die Antwort!
Also A hat den Vertrag mit "Handyb..." denke das ist der Mobilfunkanbieter. Das Geld kassiert m-d.
Die SIM-Karte hat A von "Handyb..." bekommen und da auch wieder zurück geschickt.

LG

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das hörte iosch hier anders an:

Zitat:
Daraufhin hat A, die inzwischen erhaltene SIM-Karte, wieder per Einschreiben, an den Mobilfunkanbieter zurückgeschickt.

Und H....bude ist nichts von dem was Du angibst. es ist schlicht ein Vermittler. Wenn Du aber das gemacht hast was in der Widerrufsbelehrung steht und der Widerruf nachweisbar ist, dann hat sich das bis Weihnachten geklärt. Sachverhalt auch kurz dem Rechnungssteller mitteilen und Einzugsermächtigung entziehen.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und natürlich unterm Strich 0,00€ bezahlen. Der widerruf ist mit Einschreiben nachweisbar. Ob nun "handyb" oder "Anbieter" das wahr haben wollen oder nicht, ist egal. Du hast bei beiden widerrufen, also alles in Ordnung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,
danke für eure Antworten!
Ich habe den Vorgang dem Rechnungssteller telefonisch sowie ausführlich schriftlich mitgeteilt. Außer der nächsten Rechnung kam nix. Am Telefon sagte man mir ich sollte erstmal unter Vorbehalt zahlen, da ich sonst Probleme bis hin zum Inkassobüro bekommen werde. Ich sollte dies mit Handyb... klären, ja und diese antworten weder telefonisch noch schriftlich.
Werde wohl doch noch einen Anwalt einschalten müssen.

LG

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von klausi42):
Werde wohl doch noch einen Anwalt einschalten müssen.

Gute Idee. Zumindest für den Anwalt und wenn man nichts besseres mit dem Geld anzufangen weis.



Zitat (von klausi42):
Dann nochmal schriftlich per Einschreiben beim Mobilfunkanbieter sowie Provider widerrufen.

Da ist jemand auf Nummer sicher gegangen, einer der beiden Widerrufe wird wohl gültig sein.
Einer der beiden Widerrufe ist ja an die in der Widerrufsbelehrung genante Adresse gegangen?
Zustellbelege gut aufheben.



Zitat (von klausi42):
Am Telefon sagte man mir ich sollte erstmal unter Vorbehalt zahlen,

Klar, was sollen die auch anderes sagen?



Zitat (von klausi42):
da ich sonst Probleme bis hin zum Inkassobüro bekommen werde.

Ja, das werden gerne Drohkulissen aufgebaut. Google mal "Papiertiger" dann kenndt Du den Status von Inkassos.

Wenn die tatsächlich schreiben, dann noch mal hier melden...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,
ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Ok ich werde das Geld zurück ziehen und dann mal abwarten was passiert.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bei einer RS-Versicherung gibt es aber oft Selbstbehalt und nach mehreren Fällen wird man gekündigt.
Sinnvoll sind manchmal die Hotline-Dienste der Versicherung, wenn man sich vergewissern will und um eine teure Erstberatung zu vermeiden.

Signatur:

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#9
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,

ich habe heute nochmal mit m-d gesprochen, diese haben Handyb... angeschrieben wegen der Kündigung, keine Reaktion.
Ich habe nun auch nochmal Handyb... angeschrieben und mit Rechtsmittel gedroht.
Mal schauen, ob sich was tut. Glaube eher nicht. Habe meinen RA schon mal informiert.

LG

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#10
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,
nachdem ich die Buchungen von m-d zurück gezogen habe erhielt ich nun, wie fast zu erwarten eine Mahnung.
Falls ich nicht zahle entstehen mir dann weitere Kosten.
Was soll ich nun machen?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die versuchen nun mal die branchenüblichen Tricks ... :augenroll:
Mit den Einschreiben bist Du auf der sicheren Seite. Wenn auch keine Leistung empfangen wurde, dann dürfte es zu 97,5% wasserfest sein.

Signatur:

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#12
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Bloß wie wird das weiter gehen?
Ich werde das Geld wieder zurück ziehen, falls die nochmal was abbuchen bzw. natürlich nichts überweisen.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Mahnung, Drohung, evtl. Inkasso
doch erfahrungsgemäß wird das dann nicht weiter verfolgt, denn erst bevor das für einen erfolglosen Kläger teuer wird prüft man die Aussichten. Mit Reklamation spätestens zu jeder Rechnung nervt man entsprechend und beschleunigt evtl. die Klärung.
Es gibt auch die These, das die Billighändler sich damit rächen.

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