Mobilfunkanbieter behauptet es wurde ein Vertrag geschlossen

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Athloni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunkanbieter behauptet es wurde ein Vertrag geschlossen

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit einem Mobilfunkanbieter, daraus resultierend wurde auch schon ein Inkasso-Büro eingeschaltet.

Der Mobilfunkanbieter, ein reiner Online Anbieter ohne Läden, behauptet mein Opa hätte einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen bzw. am 14.06.2016 aktiviert. Er kann sich das nicht erklären und hat in seinem Handy immer noch seine alte Prepaid Sim-Karte drin. Ein anderes Handy ist nicht im Haus.
Nachdem die erste Rechnung kam, habe ich dort angerufen und wollte Auskunft über den Vertrag haben, denn es gibt ja keine Shops... Leider hat sein Geburtsdatum nicht als Legitimation gestimmt, so dass ich natürlich keine Auskunft bekommen habe.
Dann habe ich den per Einschreiben den Vertrag widerrufen bzw. das Zustandekommen eines Vertrages angezweifelt und gefordert es solle ein Nachweis erbracht werden, dass dieser Vertrag geschlossen wurde. Daraufhin kam keine Reaktion, bis sich das Inkassobüro meldete mit einer Forderung

Auf dieses Schreiben habe ich wieder geantwortet und Einspruch gegen die Forderung eingelegt und habe wieder geschrieben es solle ein Nachweis erbracht werden.

Ein lustiges Detail am Rande, der Vor und Nachname wurde jeweils vertauscht, d.h. der Mobilfunkanbieter hat nicht einmal die richtigen Daten.... bzw. es wird auf jedem Brief geschrieben Sehr geehrter Herr Vorname...

Letze Woche kam dann die Antwort des Inkassounternehmens:

"[...] und teilen mit, dass der gegenständliche Vertrag am 14.06.2016 aktiviert wurde. Unterschriebene Vertragsunterlagen liegen unserer Auftraggeberin nicht vor. Dies ist auch nicht erforderlich, da das Gesetz die Schriftform nur in Ausnahmefällen vorschreibt. Ein solcher Ausnahmefall liegt hier aber nicht vor. Bei Vertragsabschluss wurden folgende Daten angeben:

Vertragspartner: Vorname Nachname
Anschrift: "richtige Anschrift"
Geburtsdatum: hier steht ein völlig falsches Datum
Zahlungsart: Bankeinzug (hier steht wirklich nur Bankeinzug)"

"[...] Sollte (sic!) Sie weiterhin vortragen den Vertrag nicht geschlossen, bitten wir Sie eine Strafanzeige zu erstattet (sic!) und um Überweisung einer Kopie der Anzeige binnen oben genannter Frist."

Auf den nächsten Seiten hat das Inkassounternehmen einfach Kopien der Rechnungen des Mobilfunkanbieters angehängt. Die komplette Forderung summiert sich momentan auf über 500€.

Jetzt ist die Frage was ich machen soll? Eine Rechtsschutzversicherung ist leider nicht vorhanden. Soll ich die Schreiben weiter ignorieren? Mein Opa würde das natürlich am liebsten gestern aus der Welt geschaffen haben....

Mfg



Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Athloni):
Jetzt ist die Frage was ich machen soll?

Erst mal eine entsprechende Vollmacht besorgen, ansonsten sind sämtliche Anfragen / Vereinbarungen nämlich nichtig.



Wird schon was abgebucht bzw. wurde was abgebucht?



Zitat (von Athloni):
Sollte (sic!) Sie weiterhin vortragen den Vertrag nicht geschlossen, bitten wir Sie eine Strafanzeige zu erstattet (sic!) und um Überweisung einer Kopie der Anzeige binnen oben genannter Frist

Und warum möchte man das nicht machen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Name stimmt nicht, Geburtsdatum falsch, was war mit Rechnungstellung (Bankeinzug/SEPA)?

Hier spricht viel für einen Betrug. Dementsprechend wäre zu überlegen eine Strafanzeige (Provisionsbetrug, Identitätsdiebstahl?) zu stellen. Ferner kann man versuchen über Auskunftsersuchen nach BDSG mehr Infos zu erhalten, die auch bei der Abwehr helfen. Aber dabei keine unnützen Angaben liefern! Kopien vom Vertrag, Versandbeleg etc. fordern.
Unbedingt Schufa, Bürgel und Infoscore im Auge behalten.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Athloni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Athloni):
Jetzt ist die Frage was ich machen soll?

Erst mal eine entsprechende Vollmacht besorgen, ansonsten sind sämtliche Anfragen / Vereinbarungen nämlich nichtig.


Ich mache mir nur schlau, der Opa macht das dann schon selbst. Deshalb brauche ich erstmal keine Vollmacht.
Zitat (von Harry van Sell):

Wird schon was abgebucht bzw. wurde was abgebucht?

Nein, laut meinen Informationen nicht.

Zitat (von Athloni):
Sollte (sic!) Sie weiterhin vortragen den Vertrag nicht geschlossen, bitten wir Sie eine Strafanzeige zu erstattet (sic!) und um Überweisung einer Kopie der Anzeige binnen oben genannter Frist

Zitat (von Harry van Sell):
Und warum möchte man das nicht machen?


Ich habe nie gesagt, dass ich/wir das nicht machen wollen. Wenn es der beste Weg ist, dann wäre das doch ok. Meine Frage war vielleicht falsch formuliert. Was sollen ich/wir am besten machen? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Athloni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Name stimmt nicht, Geburtsdatum falsch, was war mit Rechnungstellung (Bankeinzug/SEPA)?

Hier spricht viel für einen Betrug. Dementsprechend wäre zu überlegen eine Strafanzeige (Provisionsbetrug, Identitätsdiebstahl?) zu stellen. Ferner kann man versuchen über Auskunftsersuchen nach BDSG mehr Infos zu erhalten, die auch bei der Abwehr helfen. Aber dabei keine unnützen Angaben liefern! Kopien vom Vertrag, Versandbeleg etc. fordern.
Unbedingt Schufa, Bürgel und Infoscore im Auge behalten.


Kopien vom Vertrag und etwaigen Unterschriften habe ich mehrmals gefordert, aber drauf wurde nicht reagiert, bzw. wurde nichts geliefert.
An ein Auskunftsersuchen nach BDSG habe ich noch nicht gedacht. Und an Schufa etc. auch nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Athloni):
der Opa macht das dann schon selbst.

Ok.



Zitat (von Athloni):
Was sollen ich/wir am besten machen?

Als erstes Strafanzeige erstatten, dann die Bestätigung darüber an den Mobilfunkanbieter senden.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Strafanzeige kann man auch online stellen. Da kann man Opa entsprechend behilflich sein. Möglichst gut und sachlich vorbereiten!
Die Datenschutzauskunft sollte binnen 2 Wochen erfolgen. Vielleicht bringen dessen Infos noch was, was für die Strafanzeige relevant ist. Oder tatsächlich erst Anzeige erstatten um die Gegenseite zu verunsichern.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde, sitzt man das Ganze ruhig und gelassen aus, bis ein Mahnbescheid kommt. Falls denn einer kommt.
Gegen den muß man dann Widerspruch einlegen, sonst besteht die Gefahr, daß die unberechtigte Forderung tituliert wird, und dann ist es zu spät, gegen sie vorzugehen.

Sollte der Mobilfunkanbieter oder das Inkassounternehmen die Forderung dann tatsächlich einklagen wollen, übergibt man die Sache einem Anwalt, der erledigt den Rest (auf Kosten des Mobilfunkanbieters bzw. Inkassounternehmens).

Derjenige, der die Forderung stellt, muss nachweisen, daß sie berechtigt ist. Und wenn kein Vertrag wirksam abgeschlossen wurde, wird das vor Gericht kläglich scheitern.

Allerdings zieht kein Inkassounternehmen vor Gericht, um eine nicht nachweisbare Forderung einzutreiben, so doof sind die nicht. Die spekulieren darauf, daß genügend Leute auch unberechtigte Forderung bezahlen, um ihre Ruhe zu haben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen