Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit einem Mobilfunkanbieter, daraus resultierend wurde auch schon ein Inkasso-Büro eingeschaltet.
Der Mobilfunkanbieter, ein reiner Online Anbieter ohne Läden, behauptet mein Opa hätte einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen bzw. am 14.06.2016 aktiviert. Er kann sich das nicht erklären und hat in seinem Handy immer noch seine alte Prepaid Sim-Karte drin. Ein anderes Handy ist nicht im Haus.
Nachdem die erste Rechnung kam, habe ich dort angerufen und wollte Auskunft über den Vertrag haben, denn es gibt ja keine Shops... Leider hat sein Geburtsdatum nicht als Legitimation gestimmt, so dass ich natürlich keine Auskunft bekommen habe.
Dann habe ich den per Einschreiben den Vertrag widerrufen bzw. das Zustandekommen eines Vertrages angezweifelt und gefordert es solle ein Nachweis erbracht werden, dass dieser Vertrag geschlossen wurde. Daraufhin kam keine Reaktion, bis sich das Inkassobüro meldete mit einer Forderung
Auf dieses Schreiben habe ich wieder geantwortet und Einspruch gegen die Forderung eingelegt und habe wieder geschrieben es solle ein Nachweis erbracht werden.
Ein lustiges Detail am Rande, der Vor und Nachname wurde jeweils vertauscht, d.h. der Mobilfunkanbieter hat nicht einmal die richtigen Daten.... bzw. es wird auf jedem Brief geschrieben Sehr geehrter Herr Vorname...
Letze Woche kam dann die Antwort des Inkassounternehmens:
"[...] und teilen mit, dass der gegenständliche Vertrag am 14.06.2016 aktiviert wurde. Unterschriebene Vertragsunterlagen liegen unserer Auftraggeberin nicht vor. Dies ist auch nicht erforderlich, da das Gesetz die Schriftform nur in Ausnahmefällen vorschreibt. Ein solcher Ausnahmefall liegt hier aber nicht vor. Bei Vertragsabschluss wurden folgende Daten angeben:
Vertragspartner: Vorname Nachname
Anschrift: "richtige Anschrift"
Geburtsdatum: hier steht ein völlig falsches Datum
Zahlungsart: Bankeinzug (hier steht wirklich nur Bankeinzug)"
"[...] Sollte (sic!) Sie weiterhin vortragen den Vertrag nicht geschlossen, bitten wir Sie eine Strafanzeige zu erstattet (sic!) und um Überweisung einer Kopie der Anzeige binnen oben genannter Frist."
Auf den nächsten Seiten hat das Inkassounternehmen einfach Kopien der Rechnungen des Mobilfunkanbieters angehängt. Die komplette Forderung summiert sich momentan auf über 500€.
Jetzt ist die Frage was ich machen soll? Eine Rechtsschutzversicherung ist leider nicht vorhanden. Soll ich die Schreiben weiter ignorieren? Mein Opa würde das natürlich am liebsten gestern aus der Welt geschaffen haben....
Mfg
Mobilfunkanbieter behauptet es wurde ein Vertrag geschlossen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatJetzt ist die Frage was ich machen soll? :
Erst mal eine entsprechende Vollmacht besorgen, ansonsten sind sämtliche Anfragen / Vereinbarungen nämlich nichtig.
Wird schon was abgebucht bzw. wurde was abgebucht?
ZitatSollte (sic!) Sie weiterhin vortragen den Vertrag nicht geschlossen, bitten wir Sie eine Strafanzeige zu erstattet (sic!) und um Überweisung einer Kopie der Anzeige binnen oben genannter Frist :
Und warum möchte man das nicht machen?
Name stimmt nicht, Geburtsdatum falsch, was war mit Rechnungstellung (Bankeinzug/SEPA)?
Hier spricht viel für einen Betrug. Dementsprechend wäre zu überlegen eine Strafanzeige (Provisionsbetrug, Identitätsdiebstahl?) zu stellen. Ferner kann man versuchen über Auskunftsersuchen nach BDSG mehr Infos zu erhalten, die auch bei der Abwehr helfen. Aber dabei keine unnützen Angaben liefern! Kopien vom Vertrag, Versandbeleg etc. fordern.
Unbedingt Schufa, Bürgel und Infoscore im Auge behalten.
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Zitat:ZitatJetzt ist die Frage was ich machen soll? :
Erst mal eine entsprechende Vollmacht besorgen, ansonsten sind sämtliche Anfragen / Vereinbarungen nämlich nichtig.
Ich mache mir nur schlau, der Opa macht das dann schon selbst. Deshalb brauche ich erstmal keine Vollmacht.
Zitat:
Wird schon was abgebucht bzw. wurde was abgebucht?
Nein, laut meinen Informationen nicht.
ZitatSollte (sic!) Sie weiterhin vortragen den Vertrag nicht geschlossen, bitten wir Sie eine Strafanzeige zu erstattet (sic!) und um Überweisung einer Kopie der Anzeige binnen oben genannter Frist :
ZitatUnd warum möchte man das nicht machen? :
Ich habe nie gesagt, dass ich/wir das nicht machen wollen. Wenn es der beste Weg ist, dann wäre das doch ok. Meine Frage war vielleicht falsch formuliert. Was sollen ich/wir am besten machen?
ZitatName stimmt nicht, Geburtsdatum falsch, was war mit Rechnungstellung (Bankeinzug/SEPA)? :
Hier spricht viel für einen Betrug. Dementsprechend wäre zu überlegen eine Strafanzeige (Provisionsbetrug, Identitätsdiebstahl?) zu stellen. Ferner kann man versuchen über Auskunftsersuchen nach BDSG mehr Infos zu erhalten, die auch bei der Abwehr helfen. Aber dabei keine unnützen Angaben liefern! Kopien vom Vertrag, Versandbeleg etc. fordern.
Unbedingt Schufa, Bürgel und Infoscore im Auge behalten.
Kopien vom Vertrag und etwaigen Unterschriften habe ich mehrmals gefordert, aber drauf wurde nicht reagiert, bzw. wurde nichts geliefert.
An ein Auskunftsersuchen nach BDSG habe ich noch nicht gedacht. Und an Schufa etc. auch nicht...
Zitatder Opa macht das dann schon selbst. :
Ok.
ZitatWas sollen ich/wir am besten machen? :
Als erstes Strafanzeige erstatten, dann die Bestätigung darüber an den Mobilfunkanbieter senden.
Strafanzeige kann man auch online stellen. Da kann man Opa entsprechend behilflich sein. Möglichst gut und sachlich vorbereiten!
Die Datenschutzauskunft sollte binnen 2 Wochen erfolgen. Vielleicht bringen dessen Infos noch was, was für die Strafanzeige relevant ist. Oder tatsächlich erst Anzeige erstatten um die Gegenseite zu verunsichern.
Wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde, sitzt man das Ganze ruhig und gelassen aus, bis ein Mahnbescheid kommt. Falls denn einer kommt.
Gegen den muß man dann Widerspruch einlegen, sonst besteht die Gefahr, daß die unberechtigte Forderung tituliert wird, und dann ist es zu spät, gegen sie vorzugehen.
Sollte der Mobilfunkanbieter oder das Inkassounternehmen die Forderung dann tatsächlich einklagen wollen, übergibt man die Sache einem Anwalt, der erledigt den Rest (auf Kosten des Mobilfunkanbieters bzw. Inkassounternehmens).
Derjenige, der die Forderung stellt, muss nachweisen, daß sie berechtigt ist. Und wenn kein Vertrag wirksam abgeschlossen wurde, wird das vor Gericht kläglich scheitern.
Allerdings zieht kein Inkassounternehmen vor Gericht, um eine nicht nachweisbare Forderung einzutreiben, so doof sind die nicht. Die spekulieren darauf, daß genügend Leute auch unberechtigte Forderung bezahlen, um ihre Ruhe zu haben.
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