Mobilfunk/Vertragsverlängerung

6. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
HMo
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Mobilfunk/Vertragsverlängerung

Hallo,

Sachverhalt:
Verbraucher V. hat Ende Okt. 2004 mit dem Mobilfunkdienstleister U. einen Mobilfunkvertrag mit pauschal 200 Minuten/Monat für 24 Monate abgeschlossen.
Neulich bekam V. von dem Unternehmen U. telefonisch ein neues Handy zum Preis von EUR 1,00, ohne wenn und aber, angeboten, das V. bei telefonisch wiederholtem gleichem Angebot angenommen hat.

In einem 3 Tage nach Lieferung des Handys erhaltenen Schreiben des U. wird V. mitgeteilt, mit ihm sei telefonisch eine Verlängerung seines Vertrages ab 31.10.2006 um 24 Monate abgesprochen worden. Dieses entspricht nicht den Tatsachen, denn über eine Vertragsverlängerung wurde in den telef. Handy-Angeboten gar nicht gesprochen. Erstmals mit dieser Mitteilung einer angeblichen Vertragsverlängerung erhält V. von U. knappe Informationen darüber, was angeblich vereinbart worden sein soll, nämlich Verlängerung des Vertrages um 24 Monate.
.
Diesem Schreiben beigefügt ist eine Widerrufsbelehrung, aber diese gelte nur für das Handy, nicht für angenommene Gesprächsguthaben. U. schreibt wörtlich: "Bei Annahme eines Gesprächsguthabens steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.“

Fragen:
1. Kann ein Vertrag über eine Vertragsverlängerung überhaupt zustande gekommen sein?
a) V. hat eine auf eine Vertragsverlängerung gerichtete Willenserklärung gar nicht abgegeben
b) im Vertrag vom 30.10.2004 haben die Parteien vereinbart: „Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
und dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.“ Diese Schriftformklausel steht in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die qua ausdrücklicher Vereinbarung Bestandteil des Vertrages
sind.
ba) Ist eine Vertragsverlängerung eine Änderung und hätte also der Schriftform bedurft?


2. Ist es tatsächlich so, dass es für Verträge über Gesprächsguthaben
(angenommen, es gäbe einen solchen Vertrag)
kein Widerrufsrecht gibt?
- Wenn ja, aus welcher Gesetzesstelle ergibt sich das?

4. a) Was bedeutet überhaupt "Annahme eines Gesprächsguthabens"?
b) Hat V. mit der bloßen Bestellung des Handys ein Gesprächsguthaben angenommen?

HMo

-- Editiert von HMo am 07.07.2006 00:19:17

-- Editiert von HMo am 07.07.2006 14:52:28

-- Editiert von HMo am 11.07.2006 18:10:23

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen