Mobiler DJ - Quittung/Rechnung bei Barbezahlung

17. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
zzzboard
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)
Mobiler DJ - Quittung/Rechnung bei Barbezahlung

Ich habe eine Frage bzgl. einer Rechnung bzw. einer Quittungsausstellung. Ich plane ein Gewerbe anzumelden und als mobiler DJ auf privaten Feiern (Hochzeiten, Geburststage usw.) tätig zu sein. Da es nicht viele Veranstaltungen sein werden, soll dieses Gewerbe ersteinmal als Kleingewerbe betrieben werden. Wie sieht es mit Rechnungen bzq. Quittungen aus, wenn die Abrechnung direkt am Abend der Veranstaltung durchgeführt werden soll. Man vereinbart sich auf einen Betrag und kassiert am Ende der Veranstaltung bar. Wie genau löse ich dieses Problem. Quittung ausstellen und kassieren und eine Rechnung am nächsten Tag per Mail verschicken mit dem Vermerk "bezahlt am:......" oder wie mache ich das am besten?


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Eigentlich ist die Quittung ausreichend, sofern der Leistungsempfänger nicht auf eine Rehcnung besteht.
Wichtig ist, dass alle Einnahmen vollständig aufgezeichnet werden.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
zzzboard
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten. Wie läuft das denn dann mit meiner internen Buchführung. Ich stelle einfach eine Quittung aus, schreibe Betrag X auf die Quittung. Datum, meine Unterschrift und Vor- und Nachname des Leistungsempfängers und ein Stempel auf das Original. Denn Durchschlag behalte ich für mich zum abheften. Oder muss ich noch etwas beachten. Muss die Kleingewerbegeschichte auch mit auf die Quittung. Es gibt nämlich Quittungsblöcke, da ist dieser Satz drauf vermerkt.

Was ist wenn ich Rechnungen dazwischen habe z.B. für ein Firmenjubiläum und die Person möchte eine Rechnung. Diese muss ja dann eine fortlaufenden Nummer aufweisen.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zzzboard
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

Keiner eine Idee?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JonnyBravo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

also wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast (egal ob Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oder nicht),
musst Du auch eine Rechnung schreiben, wenn Du Geld dafür bekommst. Auf diese Rechnung muss zwingend:

- vollständiger Name und Anschrift von dir
- vollständiger Name und Anschrift der Loaction
- Datum, wann Du die Rechnung gestellt hast
- Datum, wann Du aufgelegt hast
- fortlaufende Rechnungsnummer
- deine Steuernummer
- für was Du eine Rechnung stellst (z.B. DJ Set)
- die Höhe der verhandelten DJ Gage

Wenn Du ein Kleingewerbe angemeldet hast, kannst Du auf die USt. verzichten, ansonsten musst Du diese auch bei Rechnungen an Privatpersonen ausweisen.

Vorlagen für beide Varianten kannst Du dir hier kostenlos herunterladen:
https://dj-tobander.de/blog/dj-rechnungsvorlage-template-download-im-ms-word-format/

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Bei Lieferung der Leistung an einen Privatkunden besteht keine Pflicht, eine Rechnung auszustellen. Oder bekommst Du beim Bäcker auch jedes Mal eine Rechnung, wenn Du Brötchen kaufst? Das Ausstellen einer Quittung reicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Einen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung hat nur ein Unternehmer, wenn die Leistung für dessen Unternehmer ausgeführt wurde oder wenn es sich bei der Leistung um eine steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück handelt. (§ 14 Abs. 2 UStG ).
Nur in dem Fall und wenn der Rechnungsbetrag 250 EUR übersteigt, müssen die von JonnyBravo genannten Angaben oder der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung enthalten sein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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