Mobbing durch Lehrerin

18. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Marc10
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 11x hilfreich)
Mobbing durch Lehrerin

Hallo, ich weiss nicht ob ich hier richtig bin hoffe aber doch auf hilfe!!
Und zwar hat mein Sohn große schwierigkeiten mit seiner Lehrerin. Sie stellt ihn vor der klasse bloß, lässt in trotz Blasenproblem nicht auf die Toilette so das er sich in der klasse in die hose gemacht hat,lässt die Klasse abstimmen ob er mit auf eine Schulfahrt darf und bezeichnit ihn vor der Klasse als süchtigen da er morgens aufgrund seines ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom vom Arzt attestiert) Ritalin bekommt. Mein Sohn ist mitlerweile soweit das er nicht mehr am unterricht teilnimmt.Wir haben dann mit dem direx gesprochen keine Reaktion. Sind dann zum Schulpsychologen gegangen es gab ein Gespräch mit uns und der Lehrerin danach war etwas ruhe und sie hat sich zurückgehalten.
Doch seit einiger Zeit geht es wieder los mein Sohn hat mir gar nichts erzählt seine Freundin hat es ausgeplaudert. Sie hat wohl vor der Klasse zu ihm gesagt das sie am längeren Hebel sitzen würde und ich Gott und die Welt in bewegung setzen könnte das es nichts bringen würde. Habe dann den zuständigen Schulrat angerufen Kommentar wenn ich für ihre Aktionen keine Beweise hätte was er denn dann machen solle. Mein Sohn ist 10 hat ein halbes Jahr Schule noch vor sich wenn er es denn schafft die Noten sind durchweg schlecht.Hat in ALLEN Fächern die Lehrerin!! Klassenwechsel geht nicht. Ich bin völlig verzweifelt er hat gedroht sich etwas anzutun wenn er weiter in die Schule muss!!! Seit Tagen ist er nun schon krank (Erbrechen Fieber Kopfweh) Kinderarzt hat schon etwas zur Nervenstärkung verschrieben.
Kann mir bitte jemand sagen an wen ich mich wenden soll und sagen sie bloss nicht Elternbeirat der hat besseres zu tun!!
Ich bin um jede Antwort dankbar!!!!

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"Marc10"

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20 Antworten
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#1
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Au weja!

Vergessen Sie Direx + Schulräte! Wenden Sie sich direkt an das zuständige Kultusministerium! Die tun - in der Regel - was! Kann ich aus eigener Erfahrung sagen (zumindest bei uns in BW).

Der eine pisst grundsätzlich dem anderen nicht ans Bein: der Direx nicht dem Lehrer, der Schulrat nicht dem Direx, denn das bedeutet zwangsläufig Ärger.

Wie ist es denn mit Zeugen? Es müsste ja wohl zwangsweise eine Menge geben (Mitschüler). Wenn da ein paar wohlgesonnene und 2nicht-drückeberger" dabei sind, dann haben Sie Ihre Beweise.

Wenn das Kultusministerium nix macht, bleibt nur der Gang zur Polizei (wenn Zeugenaussagen vorliegen) und evtl. Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung.

Viel Glück!

Grüße
Mark

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#2
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Auf jeden Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Die Aussage vom Schulrat ist der Hammer!
Beweise? Ich würde zu ihm hin (nicht nur anrufen), bei ihm sitzen bleiben und sagen: "Wenn Sie nicht auf der Stelle die nötige Zeit finden und sich damit beschäftigen... nennen Sie mir bitte den Namen Ihres nächsten Vorgesetzten!"

Lass Dir das nicht gefallen! Elternbeirat ist Käse - wirklich was ausrichten können die nicht.
Wenn kein Klassenwechsel drin ist, dann gleich ein Schulwechsel. Du musst Druck ausüben! Du bist der einzige, der etwas für sein Kind tun kann und auch muss! Hol Dir Atteste vom Arzt und steig dem Schulamt auf's Dach. Ich denke, der Schulrat hat gehofft, es erledigt sich evtl. von selbst, vielleicht hat er es auch nicht ernst genug genommen.

Ich spreche aus eigener Erfahrung, da ich das mit meinem Sohn im Kindergarten erlebt habe. Es gibt IMMER einen Weg. Tu unbedingt ganz schnell etwas! Die Folgen für Deinen Sohn (längerfristig) können verheerend sein.... auch das weiß ich aus Erfahrung... *seufz*

Fran_zi

P.S. Kämpfen ist jetzt angesagt.... bloß nicht resignieren. Wenn Du magst, kann ich Dir gern ein paar Tipps geben. :)

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"Es kommt nicht darauf an, WAS man ist, sondern WIE man es ist :) "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marc10
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Danke für die schnellen Antworten!
Wer im Kultusministerium ist zuständig. Laufe seit einem Jahr wie vor Wände. Zeugen!? Keiner traut sich mein KInd kommt schon irgendwie klar ist die Regel der Antworten.Sogar der Schulpsychologe ist uns richtig derbe in den Rücken gefallen hat sich in den Unterricht gesetzt und meinte danach er könne keine angespannte Atmosphäre zwischen meinem Sohn und der Lehrerin erkennen. " Sein Sohn hätte nie Probleme mit ihr gehabt!!" Und bitte bitte ein paar Tipps weil immmer wieder angesprochen auf den Umgang von ihr mit meinem Sohn hat sie Gedächtnisschwund und kann sich an keinen Vorfall erinnern. Das Problem der zeugen ist das viele Kinder auf der Schule bleiben weil es eine Regionale Schule ist sich also nicht äussern können wollen dürfen.... Atteste sind schon alle vorhanden von´5!! verschiedenen Ärzten. Schade ist nur das er den Grips für die Realschule hat aber leider nicht die Noten!!! Aber es würde angeblich nicht an der Lehrerin liegen!
Also Danke nochmal
und Tipps sind dringend nötig!!!!

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"Marc10"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Wo wohnst Du denn (Bundesland)?

Mark

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marc10
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Mark wir wohnen in Rheinland Pfalz.

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"Marc10"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Hmm, weiß ja nicht wie das bei Euch läuft. Wir haben uns damals direkt an unsere Kultusministerin gewendet und dann rollten Köpfe! Versuch das auch mal, da muß man einfach hartnäckig bleiben. Kannst auch ruhig dem Direx stecken, daß Du Dich direkt ans Ministerium gewendet hast (nicht "wenden wirst", das glauben die Herrschaften meißt eh nicht).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Eine Freundin hat er ja, die Ihnen das sagt, was er sich nicht mehr traut. Da haben wir schon mal einen Zeugen. Sicher hat das Mädchen auch noch andere Freunde/Freundinnen. Das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde ist auf alle Fälle richtig, aber dann gleich den großen Rundumschlag (Direktor ebenfalls). Da muss dann nämlich daran gebohrt werden.
Auf alle Fälle nutzt: der Lehrerin gegenüber cool bleiben - gaaaanz ruhig. Wer sich aufregt, hat bei solchen verloren.
Sich mal mit den Mitschülern unterhalten. Zehnjährige sind garnicht so schlimm. Ihnen erklären, warum das so ist mit Ihrem Sohn.
Allein die Äusserung mit dem Süchtigen ist Verleumdung und somit strafbar!!!
Viel Erfolg und alle guten Wünsche für Ihren Sohn. Ich drücke Ihnen die Daumen!!!
Ich war nervlich stärker als die Lehrerin meiner Tochter, gottseidank. Und wir hatten einen guten Direktor. Seit sie auf der Realschule ist, ist das ein ganz neuer Mensch.
Das wünsche ich auch Ihnen und Ihrem Sohn.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marc10
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten!!!
Werde heute abend direkt einen Brief verfassen. Hoffe das es was bringt wenn gar nichts nützt werde ich mich an unsere Lokalredaktion von der Zeitung wenden. Sie macht dieses Spiel wohl schon seit Jahren und ist für ihre Art und Weise bekannt.Ich bzw wir haben dieser Frau nie etwas getan ich habe ihr jede erdenkliche Hilfe angeboten sie hätte jederzeit zu mir kommen könne wenn es schwierigkeiten gegeben hätte. Ich weiss auch das es nicht einfach ist mit einem ADS Kind vor allen Dingen in großen Klassen doch das hat er nicht verdient!!

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"Marc10"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

Sie können sich auch an eine Mobbingberatungsstelle wenden. Adressen gibt es zum Beispiel beim zuständigen Ministerium (Gesundheits-, Sozial-, evtl. auch Kultusministerium).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tintin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich empfehle dringend, ergänzend zu den untenstehenden Ratschlägen, sich in jedem Fall an eine lokale oder regionale Elternselbsthilfegruppe zu wenden. Diese haben in der Regel grosse Erfahrung mit solchen mobbing-Fällen wie die von Ihnen geschilderten Vorkommnisse (so ähnlich war es übrigens vor drei Jahren auch mit unserem Sohn).

In Rheinland-Pfalz ist dies zB Juvemus (Sitz in Koblenz, Gruppen im ganzen Land - siehe www.juvemus.de).

Auch die überregionalen Elternverbände sind sicher gerne bereit, mit Rat und Tat beizustehen: www.ads-ev.de, www.bv-auek.de; www.bv-ah.de.

Einige generelle Empfehlungen (sehr ausführlich!):

Zunächst der Hinweis, dass von einer Einschaltung der Elternvertretung (Elternbeirat) i.d.R. abzuraten ist. Die Elternvertretungen werden oft schon im Vorfeld von den anderen Eltern angegangen, die eine Beeinträchtigung des Lernerfolges ihrer eigenen Kinder durch den "ADS-Störenfried" befürchten und deshalb die Elternvertretungen zur Erzeugung einer Pogromstimmung gegen das ADS-Kind zu instrumentalisieren versuchen. Dies kann soweit führen, dass die Elternvertretungen Druck auf die Schulleitung ausüben, um den Störenfried aus der Klasse bzw. Schule zu entfernen. Diesen Druck geben die Lehrkräfte bzw. Schulleitungen in Konfliktfällen nicht selten an die Eltern des ADS-Kindes weiter. Nach manchen Länder-Schulgesetzen (zB B-W) ist es deshalb den Elternvertretern untersagt, Angelegenheiten einzelner Schüler ohne Einverständnis von deren Eltern zu behandeln. Beschwerdestelle für den Fall, dass dies von den Elternvertretungen nicht beachtet wird, ist die Schulleitung (da es lt. Schulgesetz deren Aufgabe ist, die Elternvertretungen über ihre Rechte und Pflichten zu unterrichten). Ich vermute mal, dass dies in den Schulgesetzen der anderen Bundesländer auch so geregelt ist.

1. Frühzeitig die Lehrerkraft auf solche Vorfälle ansprechen. Unmissverständlich klarmachen, dass Mobbing des Kindes unter keinen Umständen akzeptiert wird. Kommt man wegen Rechtfertigungsversuchen, auffälliger Verharmlosung bzw. "Gedächtnislücken" nicht weiter, der Lehrkraft zu verstehen geben, dass man die Sache anders sieht und notfalls um ein gemeinsames Gespräch mit ihr und der Schulleitung ersuchen wird.

2. Erbringt auch das gemeinsame Gespräch nichts, weil der Schulleiter z.B. auf der Seite der Lehrkraft steht, die Lehrkraft keine Einlenkungsbereitschaft zeigt und eine kooperative Beilegung deshalb aussichtslos ist, nützen weitere mündliche oder tel. Diskussionen überhaupt nichts. In diesem Fall muss unbedingt zu den Mitteln gegriffen werden, die der Rechtsstaat vorsieht, damit sich der Bürger vor staatlicher Willkür (die in einem Rechtsstaat verboten ist) schützen kann. Je nach den Umständen sollten die folgenden weiteren Schritte parallel oder auch nacheinander durchgeführt werden:

3. Zur Schriftform übergehen! Dem Schulleiter in einem möglichst sachlich gehaltenen Ton und Stil schreiben: Die Vorkommnisse benennen (möglichst mit Datum und Uhrzeit), die den Eltern Anlass zur Besorgnis geben, ebenso die bereits stattgefundenen Schulgespräche, die nicht weitergeführt haben, nochmals auf wichtige Sachverhalte hinweisen (wie z.B., dass der Schule bekannt ist, dass das Kind ADS hat), die eigenen Bemühungen um eine kooperative Zusammenarbeit mit der Schule hervorheben, ebenso das, was man ggf. selber noch unternommen hat, um die Schwierigkeiten zu beseitigen. Seine Ratlosigkeit zum Ausdruck bringen bezüglich dem, was man sonst noch machen kann, um die Schule bei der Behebung der entstandenen Probleme zu unterstützen, und GANZ WICHTIG: Den Schulleiter um schriftliche Stellungnahme bitten. Eigene Kopie aufheben und beim Verfassen im Hinterkopf behalten, dass die Kopie ggf. als Anlage zu einem (späteren) Schreiben an die Schulaufsichtsbehörde benützbar sein sollte.

4. Unbedingt schriftlich Protokoll über alle weiteren Schulgespräche und Vorkommnisse führen, immer mit Datum und Uhrzeit! (Entschlossenheit bedeutet, notfalls auch vors Verwaltungsgericht zu gehen, und Protokolle sind gerichtlich zugelassene Beweismittel.)

5. Die zuständige Schulaufsicht anrufen (in B-W ist das bei Sonder-, Grund-, Haupt- und Realschulen das Schulamt bzw. der zuständige Schulrat, bei Gymnasien und Berufsschulen das Oberschulamt bzw. der zuständige Oberschulrat), die Probleme schildern und um Rat bitten. (Erfahrungsgemäß wird sich der Schul- bzw. Oberschulrat daraufhin telefonisch mit dem Schulleiter in Verbindung setzen, um seine Version der Geschichte zu hören - in vielen Fällen hat das schon ausgereicht, um die Schule zum Einlenken zu bringen, denn kein Schulleiter mag es, wenn sich eine vorgesetzte Stelle mit Vorgängen an seiner Schule befasst, die die Frage eines möglichen Fehlverhaltens schulischerseits aufwerfen.)

6. Sollte auch der zuständige Schul- bzw. Oberschulrat nicht weiterhelfen können (oder wollen), dann ist es Zeit für eine schriftliche Beschwerde. Je nach den Umständen kann diese an die unmittelbar zuständige Aufsichtsbehörde oder auch an jede andere schulrechtlich zuständige Behörde "weiter oben" bis hin zum Schulministerium gerichtet werden - hier gibt es keinen "Dienstweg", den die Eltern einhalten müssten. Jede schulrechtlich zuständige Behörde ist verpflichtet, der Beschwerde nachzugehen, ihr abzuhelfen oder - zumindest - dazu Stellung zu nehmen. Hier wäre die Kopie des unter 3. oben angesprochenen Schreibens an die Schulleitung beizufügen, aus dem sowohl die betreffenden Vorkommnisse als auch die eigenen Bemühungen der Eltern, die Sache "im Guten" zu regeln, hervorgehen. Es könnte auch sinnvoll sein, zusätzlich eine Kopie des von den Eltern gemäß 4. oben geführten Protokolls beizufügen.

7. Nach meinen Erfahrungen sind mindestens 90% derartiger Mobbingfälle spätestens bei Punkt 6. oben im Sinne des Kindes und seiner Eltern erledigt (gar nicht so selten sogar mit disziplinarrechtlichen Folgen für die betreffende Lehrkraft in krassen Fällen).

8. Konsequent dran bleiben. Manchmal kommt es bei manchen Lehrkräften, die zunächst eingelenkt haben, nach einer gewissen Zeit zu einem Rückfall: Dabei muss man bedenken, dass auch Lehrer nur Menschen sind, die auch einmal einen Fehler machen (dürfen). Deshalb bei einem neuen Vorfall, der eine Rückkehr zu alten Verhaltensweisen befürchten lässt, zunächst die Lehrkraft darauf ansprechen (also unbedingt sofort reagieren). Bei fehlender Einsicht trotz ursprünglichem Durchlauf der Maßnahmen gemäß 1. bis 8., hilft zumeist ein einziges weiteres Beschwerdeschreiben an die Schulleitung, mit dem Vermerk, dass die Schulaufsichtsbehörde eine Kopie erhält (das sollte die Aufsichtsperson- bzw. Behörde sein, die im "ersten Durchlauf" für Abhilfe gesorgt hat). Wenn die Aufsicht bzw. eine vorgesetzte Behörde schon einmal zugunsten des Kindes interveniert hat, fürchten die Schulleiter deren erneute Einschaltung erfahrungsgemäß wie der Teufel das Weihwasser.

Übrigens sollen und brauchen sich Eltern mit Fragen der Zuständigkeit im Zweifel nicht aufhalten. Nach deutschem Recht ist jede Behörde bzw. staatl. Stelle verpflichtet, Bürgerbeschwerden, für die sie nicht zuständig ist, an die zuständige Stelle oder Behörde weiterzuleiten. Dabei gilt grundsätzlich, dass die zuständige Stelle der Beschwerde entweder "abhelfen" muss (d.h. den Anlass der Beschwerde abstellen), oder mit einer Stellungnahme an die ihr vorgesetzte Behörde zur Entscheidung weiterzuleiten. Damit eine Beschwerde wie eine Beschwerde behandelt wird, muss nicht unbedingt "Beschwerde" darüberstehen. Es genügt, wenn das Schreiben inhaltlich klar erkennbar den Charakter einer Beschwerde hat, dann ist es auch eine und muss so behandelt werden.

8. Gegebenenfalls sollte sich auch schon frühzeitig der behandelnde Arzt / Kinderarzt einschalten (was in manchen Bundesländern wie NRW durchaus üblich ist). In diesem Zusammenhang kann bereits an eine Schulaufsichtsbeschwerde gedacht werden.

Im Ergebnis ist aber jeder Fall individuell zu sehen und erfordert ein differenziertes Vorgehen. Daher abschliessend mein eingangs gegebener Rat: sich an Elternselbsthilfegruppen wenden und von deren Erfahrungen mit mobbing-Fällen profitieren.

Viel Erfolg!
wünscht
Tintin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marc10
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 11x hilfreich)

DANKE TINTIN das es so ausführlich!!!
Hatte zwischendurch schon fast die Hoffnung aufgegeben. Doch wenn man sieht wie sein Kind unter den Umständen leidet......
Was mich immer wieder erstaunt ist das die Kinder bei meinem Sohn in der Klasse eigentlich hinter er ihm stehen und die Vorkommnisse zu Hause wohl auch erzählen die Eltern aber scheuen sich "einzumischen" das sie Angst haben das ihre Kinder dann dran sind!!!! Ich werde jede erdenkliche Möglichkeit nutzen. Es ist zwar nur noch ein halbes Jahr aber wenn es so weiter geht wird er sitzen bleiben und bekommt genau die Lehrerin noch einmal!!
Vielen Dank noch einmal ich werde auf keinen Fall locker lassen!!
FROHE WEIHNACHTEN

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"Marc10"

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marc10
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!!!!
Wollte einmal kurz bericht erstatten......
Habe mich an die juvemus Gruppe gewand und dort sehr gute Tipps erhalten. In der zwischenzeit ist aber etwas passiert:
Zum wiederholtem male ließ sich die Lehrerin vor der Klasse über meinen Sohn aus. Dieser hatte schon Wochen vorher mit seinem Vater Gespräche darüber, wie er sich verhalten sollte wenn es denn wieder mal "soweit " war er sagte zu ihm wenn sie dich beschimpft und anschreit ,bekommst du von mir die Erlaubnis den Unterricht zu verlassen. Niemand muss sich beschimpfen lassen.
Am Montag ist es dann also passiert .Mein Sohn hat seine Sache gepackt und wollte die Klasse verlassen, nachdem sie ihn aufgrund von Fehlern in der Hausaufgabe aufs übelste als Faule S....!! beschimpft hat und über mich (die Mutter)sagte was ich den ganzen Tag treiben würde das ich nicht mal Zeit hätte mich um seine Hausaufgaben zu kümmern.
(Ich bin der meinung wenn er Fehler in den Hausaufgaben macht und ich sie korrigiere wie will sie dann wissen ob er es wirklich verstanden hat!!)Die Lehrerin geriet in Panik und hat den Klassenraum abgeschlossen und einen Schüler zum Direktor geschickt. Dieser hat sich ganz lange mit meinem Sohn unterhalten und wohl auch den ernst der Lage erkannt.Heute morgen waren wir in der Schule es gibt ernste Konsequenzen für die Lehrerin noch einen Ausfall ihrerseits und es wird ein Dienstaufsichtsverfahren(oder so) eingeleitet. Sie hat sich meinem Sohn anständig und fair gegenüber zu verhalten.
Ich hoffe das er jetzt in Ruhe den Rest der Schulzeit verbringen kann. ER HATTE HEUTE MORGEN DAS ERSTE MAL SEIT ZWEI JAHREN KEINE BAUCHSCHMERZEN ALS ES IN DIE SCHULE GING!!!!!!
Vielen Dank noch einmal an TINTIN für die tollen Tips!!

DANKE

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"Marc10"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tintin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

...gern geschehen. Positives feedback tut gut, besonders auch den ehrenamtlich tätigen Verantwortlichen in Selbsthilfe- und Elternverbänden.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Das freut mich sehr für Euch. :)
wünsch Euch alles Liebe.

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"Es kommt nicht darauf an, WAS man ist, sondern WIE man es ist :) "

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Mensch, Marc10, .... Klasse!!!
Ich freu mich so für euch! Hoffentlich geht's so gut weiter. Sämtliche Daumen und Zehen drückt

Amtsmeier

TOI! TOI! TOI!

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12320.05.2011 06:30:19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ich habe ein Sohn(14) und er hat Achondroplasie (Kleinwuchs). Er geht auf einer Förderschule und hat seit eineinhalb Jahre stress mit der Klassenlehrerin und dem Schuldirektor. Die Schule hat ein merkwürdiges...ich nenn es mal Erziehungskonzept, wenn ein Schüler (mein Sohn) den Unterricht stört durch lachen muss er im Träningsraum. Dort bekommt er eine grüne Karte in der er rein schreiben muss was er getan hat und dann muss er sie unterschreiben.
Wenn er sie nicht unterschreibt schickt die Schule ihn nach hause oder er muss so lange in den Raum bleiben bis er unterschreibt. Ich muss dazu sagen das mein Sohn nur die Körperbehinderung hat und geistig völlig normal ist.
Vor 6 Wochen gab es ein Vorfall in der Klasse, die Schüler haben ihre Mathearbeit wieder bekommen und mein Sohn schreibt immer 1 und 2, aber dieses mal war es eine 3, als er seine Zensur sah sagte er Fick dich,damit hatte er sich selbst gemeint,weil er sich über sich selbst geärgert hat und nicht die Lehrerin , die stand mit dem Gesicht zur Tafel . Er hat sich noch am selben Tag entschuldigt und zwar doppelt, mündlich und schriftlich.
Sie hat die Entschuldigung angenommen und drei Wochen später eine Anzeige gemacht. Jetzt muss er vor Gericht....



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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hallo, ich habe ein Sohn(14) <hr size=1 noshade>


Trotzdem ist es eher unüblich, dafür einen 7 Jahre (!) alten Thread hochzuholen, da fängt man eher einen neuen an.

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt muss er vor Gericht. <hr size=1 noshade>


Und was ist jetzt deine Frage? Ungewöhnlich finde ich das aber schon, da das normalerweise bei einem §185 StGB und einem Ersttäter typischerweise nicht vor Gericht geht - erst recht nicht in dem Alter.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12320.05.2011 06:30:19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Die können ihn doch nicht einfach zu Unterschriften zwingen??? Ich meine er ist erst 14 Jahre... und solche methoden hab ich noch von keiner Schule gehört...ist das nicht nötigung???? Und Freiheitsberaubung wenn er in der Raum
so lange sitzen muß bis er unterschreibt????

gruß Wallychen

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Die können ihn doch nicht einfach zu Unterschriften zwingen?


Nö, so wie sie ihn nicht zu Hausaufgaben "zwingen" können. Aber es nicht zu tun kann dann eben Konsequenzen (hier: Eskalation der Bestrafung) haben.

Du schreibst doch selbst "Wenn er sie nicht unterschreibt schickt die Schule ihn nach hause".

quote:
ist das nicht nötigung?


Wird ihm denn irgendwo gesagt, daß er notfalls 24 Stunden in dem Raum bleiben muß?

quote:
Und Freiheitsberaubung wenn er in der Raum
so lange sitzen muß bis er unterschreibt?


Wird ihm denn irgendwo gesagt, daß er notfalls 24 Stunden in dem Raum bleiben muß?

Es ist ja auch keine "Freiheitsberaubung", wenn ein Schüler den Unterricht nicht einfach vor Ende der Stunde verlassen darf.

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mehne10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen!
Habe mir die Beiträge angesehen und daraus schon das ein oder andere für mich rausziehen können.......
Habe selber Probleme mit Lehrerin, Schülern und auch Schulleitung.
Habe allerdings eine Neues Thema im Forum erstellt....Mobbing in Schule durch Lehrerin und Schülern.
Vielleicht schaut ihr da auch mal rein.
L.G.
Mehne10

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