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Mobbing am Arbeitsplatz und Schmerzensgeld
Seite 1 - vom 26.10.2007

Mobbing am Arbeitsplatz und Schmerzensgeld

Der Autor
Simone Hiesgen, Hattingen
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Erbrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Internationales Privatrecht.
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Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.10.07 wird die Position von durch Vorgesetzte „gemobbten“ Arbeitnehmern gestärkt.

Das Gericht hat am Beispiel des vom Chefarzt fachlich herabgewürdigten Oberarztes entschieden, dass der Träger der Klinik für dieses Verhalten des Chefarztes einzustehen hat. Es ist sogar möglich, dass gegen den Arbeitgeber ein eigener Anspruch besteht, wenn dieser es versäumt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, an dem der Kläger „vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen geschützt“ ist.

Bisher war das Bundesarbeitsgericht zurückhaltend mit solchen Urteilen. Dies lag jedoch häufig daran, dass das „Mobbing“ an sich schwer nachweisbar war. Wichtig für die Geltendmachung solcher Ansprüche ist daher eine gute Zusammenarbeit zwischen betroffenem Arbeitnehmer und seinem Anwalt: Beide müssen möglichst genau dokumentieren, in welcher Weise der Vorgesetzte den Arbeitnehmer schikaniert hat und inwieweit der Arbeitgeber Einfluss hätte nehmen können und müssen, um dies zu unterbinden.

Zitat des Kollegen Felser aus „JuracityBlog“: „Wie man sieht, braucht man einen langen Atem. Und (vermutlich) einen guten Rechtsanwalt.“ Streichen Sie die Klammern, und ich stimme dem Kollegen vollständig zu.


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