Mobbing am Arbeitsplatz

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Jeder glaubt zu wissen, was Mobbing ist, doch kaum ein rechtlicher Begriff ist so schwer zu greifen wie dieser. Zudem sind die rechtlichen Möglichkeiten in der Regel wenig vielversprechend für die Betroffenen. Auch zwischen den einzelnen Fachrichtungen (Recht, Arbeitspsychologie) gibt es verschiedene Ansatzpunkte dafür, was Mobbing überhaupt ist bzw. wie man damit umgehen soll.

Vom rechtlichen Standpunkt aus geht es bei Mobbing um die Klärung der Schuldfrage des agierenden Mobbingtäters gegenüber dem Mobbingopfer mit entsprechenden rechtlichen Folgen.

In der Konfliktpsychologie geht es weniger um die Klärung der Schuld für Mobbinghandlungen, da diese nur in den allerseltensten Fällen überhaupt einzelnen Personen zugeschrieben werden kann, als vielmehr um die Frage, woher das „Symptom" Mobbing im unternehmerischen System eigentlich kommt und wie man es ausgleichen kann. Daher wird – anders als im Recht - auch ungern von Tätern und Opfern gesprochen.

Denn auffällig ist bei vielen Mobbingfällen, dass diese erneut auftauchen, selbst wenn der so genannte Mobbingtäter und das Opfer gar nicht mehr im Unternehmen sind. Oft verbergen sich hinter Mobbingkonflikten nämlich Unternehmensprobleme (wie mangelnde Kommunikation, fehlerhafte Organisation, Führungsschwäche und vieles mehr).

Aber hier lässt sich nichts pauschalieren. Abstrakt kann man grob folgende Ursachen zusammenfassen:

  • Die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz sind schlecht (wie schlechte Arbeitsorganisation, mangelnde Führung oder unklare Kompetenzregelungen),
  • Das soziale und persönliche System am Arbeitsplatz ist problematisch (es herrscht zum Beispiel extremer Gruppen- und Leistungsdruck, einigeMitarbeiter zeigen mangelnde soziale Kompetenzen),
  • Die mobbende Person leidet selbst z.B. an Überforderung, Ängsten, Konkurrenzgefühl,
  • Der Mobbingbetroffene hat z.B. Probleme im Leistungsbereich oder zeigt einen hohen Krankheitsstand, macht nur Dienst nach Vorschrift etc. .

Mobbingdefinition

Was genau ist nun Mobbing eigentlich? Dazu gibt es unzählige Definitionen.

Der berühmte schwedische Psychiater und Lernpsychologe Prof. Leymann – auf den der Begriff Mobbing in der Arbeitswelt zurückgeht - hat für Mobbing folgende typischen Verhaltensweisen herausgebildet:

  • Angriffe auf die Möglichkeit, sich zu äußern (z.B. der Betroffene wird ständig unterbrochen, angeschrieen, zu Unrecht kritisiert),
  • Angriffe auf die sozialen Beziehungen (es wird nicht mehr mit dem Betroffenen gesprochen),
  • Angriffe auf das soziale Ansehen (z.B es werden Gerüchte verbreitet),
  • Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation (z.B. es werden sinnlose oder nicht zu schaffende Arbeitsaufgaben erteilen),
  • Angriffe auf die Gesundheit (z.B. Zwang zu gesundheitsschädigenden Arbeiten)

Nach der arbeitsrechtlichen Definition versteht man unter Mobbing

„fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechtsgüter, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzten."

Wie man ohne Mühe lesen kann, ist das relativ kompliziert und schwamming, was die Gerichte da an Anforderungen für ein Mobbingverhalten stellen. Hinzu kommt, dass rechtlich in der Regel erhebliche Beweisprobleme existieren, da es selten Zeugen oder andere Beweise für schikanierende Vorfälle gibt.

Wichtig ist, dass Mobbingbetroffene für eventuelle rechtliche Ansprüche ein so genanntes Mobbingtagebuch schreiben und so jeden Vorfall festhalten.

Das sollte rein:

  • Wer hat etwas getan oder gesagt (auch die Punkte notieren, die zunächst nicht so bedeutend erscheinen)?
  • Wann, Wo, Wie (z.B. telefonische Anrufe zu Hause)?
  • Wer war Zeuge (und wer hat Sie unterstützt)?
  • Notieren Sie auch Ihren eigenen Zustand (insbesondere Krankheiten),
  • auch, wie Sie selber auf die Situation reagiert haben.

Je mehr Informationen vorliegen um so größer ist die Chancen, einen Mobbing-Fall vor Gericht beweisen zu können.

Rechtliche Eingriffsmöglichkeiten:

Sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat, soweit vorhanden, sind bei Mobbinghandlungen zum Einschreiten verpflichtet.

Mobbingbetroffene können je nach Einzelfall folgende Rechte geltend machen:

  • Beschwerderecht gegenüber dem Arbeitgeber, der der Sache im Rahmen seiner Fürsorgepflicht nachgehen muss,
  • Einklagbarer Anspruch auf Ergreifen wirksamer Schutzmaßnahmen, soweit der Arbeitgeber nichts unternimmt,
  • soweit der Arbeitgeber selber schikaniert, Anspruch auf Unterlassen,
  • Beschwerderecht beim Betriebsrat (§ 84 BertVG), wenn es einen gibt,
  • Schmerzensgeldanspruch gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat,
  • Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Arbeitsleistung nach § 273 BGB,
  • Recht zur außerordentlichen Kündigung,
  • Schadensersatz gegenüber dem Arbeitgeber,
  • Klage auf Unterlassung gegenüber der mobbenden Person,
  • Gegebenenfalls Widerruf ehrverletzender Behauptungen,
  • Einschaltung Arbeitsschutzverwaltung (§ 17 Arbeitsschutzgesetz),
  • Strafanzeige bei Beleidigung oder körperlichen Angriffen.

Der Arbeitgeber hat folgende Möglichkeiten:

  • Rüge,
  • Abmahnung,
  • Versetzung,
  • Außerordentliche Kündigung,
  • Schadensersatzansprüche.

Achtung! Ob Sie nun Arbeitgeber oder Mobbingbetroffener sind, die rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten führen selten zum Ziel, nämlich einer gewünschten nachhaltigen Konfliktlösung.
Sie sind in Mobbingsituationen gut beraten, wenn Sie statt auf den Rechtsweg zu vertrauen eine Mediation im Unternehmen anregen. Dazu kann einem als Mobbingbetroffener das Recht als Türöffner hin zum Verhandlungstisch im Unternehmen dienen. Denn der Arbeitgeber muss auf eine Mobbingsituation reagieren und Abhilfe schaffen (Fürsorgepflicht).

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ULRIKE HINRICHS. MBA
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