Mitwisser bei Ladendiebstahl?

19. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jan3217
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitwisser bei Ladendiebstahl?

Folgende Situation:
Ein Freund betritt mit zwei weiteren Freunden einen Supermarkt, Freund 2 packt außer Sichtweite der Kamera 2 Flaschen alkohol unter seinen Mantel. Die 3 gehen zusammen zur Kasse, Freund 2 wird von einem Supermarkt Mitarbeiter angesprochen und rennt aus dem Laden, Freund 3 rennt hinterher, obwohl er nichts mitgehen lassen hat. Der besagte erste Freund steht nun mit seinen Waren, die er kaufen will alleine an der kasse, als ihm der Mitarbeiter den weg versperrt und sagt er würde dir Polizei verständigen, da er ja die zwei geflohenen vermutlichen Ladendiebe kennen würde und ihre Namen verraten müsse. Er sagt er würde die beiden nur flüchtig kennen und ihre Namen nicht wissen. Er wird im Laden festgehalten, besteht aber darauf den Laden verlassen zu wollen, und so schlägt der hinzu gekommene Filialleiter vor, die Personalien zu notieren und an die Polizei weiterzuleiten, er stimmt zu und gibt seine Personalien an. Der Filialleiter sagt ihm er müsse der Polizei so oder so die namen seiner Begleiter nennen, da er diese sonst decken würde und sich strafbar machen würde. Wenn sich die Polizei nun wirklich bei ihm meldet, muss er nun die Namen seiner Freunde preisgeben, was er nicht will, oder könnte er darauf beharren die namen nicht zu kennen, auch wenn die 3 schon öfter zusammen gesehen wurden, würde dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie kann die Polizei nachweisen das er die Namen wirklich kennt?

Der Freund wollte von Anfang an nichts mit dem Diebstahl zu tun haben, da er jeder Form von Straftaten aus dem weg geht, jedoch möchte er auf keinen fall seine Freunde verraten auch wenn er weiß das ihre tat falsch war.

Danke an alle die Antworten


-- Editier von Jan3217 am 19.02.2017 01:37

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Jan3217):
Wenn sich die Polizei nun wirklich bei ihm meldet, muss er nun die Namen seiner Freunde preisgeben,

Nein.

Aber wenn eine Vorladung vom Staatsanwalt kommt oder man vor Gericht als Zeuge geladen wird, sollte man die Wahrheit sagen, will man selbst strafrechtliche Probleme vermeiden.



Zitat (von Jan3217):
wie kann die Polizei nachweisen das er die Namen wirklich kennt?

Es ist ausreichend, wenn Ermittler/Ankläger dies "zur Überzeugung des Gerichtes" darlegen würden.
Dazu könnten schon Indizien reichen, die man z.B. aus Ermittlungen aus dem Umfeld bekommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jan3217
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort, wie hoch schätzen sie die Chancen ein, dass der Vorfall an die Staatsanwaltschaft geht, bzw gerichtlich verhandelt wird, da laut Einschätzung meines Freundes, keine eindeutig belastenden Kameraaufnahmen für einen Ladendiebstahl vorliegen.

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Bisschen OT vielleicht für ein Rechtsforum: aber Du machst Dir hier so Gedanken, während der "Freund" sicher ist: da passiert nichts.
Du scheinst doch ein netter Kerl zu sein, warum suchst Du Dir keine anderen Freunde? Und vor allem richtige, welche, die Dich nicht in solche Situationen bringen? Sorry, aber ein echter Freund würde nicht von einem verlangen zu lügen und mit seinem Halbwissen als Halbkrimineller Dich beruhigen: die haben nicht genug Beweise.
Tu, was Du für richtig hältst. Manchmal muss man Freunde auch mal "anschei****", falls es wirklich Freunde sind. Damit sie wieder zu Verstand kommen. Das Schlimmste bei Jugendlichen ist eigentlich, wenn sie mit ihrem Fehlverhalten immer gut durchkommen und daher keinen Anlass sehen, was zu ändern.
Aber gut, ist total OT, geb ich zu. Aber Du wirkst so nett, daher ein paar "Lebenstipps" von einer alten Frau;-)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Jan3217):
wie hoch schätzen sie die Chancen ein, dass der Vorfall an die Staatsanwaltschaft geht, bzw gerichtlich verhandelt wird,

Die Glaskugel ist gerade zur Wartung.
Kommt halt darauf an, wie ausgelastet die Staatsanwaltschaft bei eintreffen der Anzeige ist.



Zitat (von Jan3217):
da laut Einschätzung meines Freundes, keine eindeutig belastenden Kameraaufnahmen für einen Ladendiebstahl vorliegen.

Einschätzung oder eher Hoffung? Im übrigen: "zur Überzeugung des Gerichtes" ...



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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mal für die Zukunft: Man wird -rechtlich gesehen- auch sehr schnell vom Mitwisser zum Tatgehilfen oder Mittäter (auch wenn man nicht selbst "zugreift")

Wenn man als Zeuge bei der Polizei wahrheitswidrig aussagt die anderen nicht zu kennen, macht man sich der (vers.) Strafvereitelung strafbar. Um bei der Polizei straflos zu bleiben, dürfte man dort gar nicht aussagen.

Wenn man als Zeuge bei der Staatsanwaltschaft wahrheitswidrig aussagt die anderen nicht zu kennen, macht man sich der (vers.) Strafvereitelung strafbar. Und im Gegensatz zur Polizei ist man bei der StA zur Aussage verpflichtet.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Wenn du solche Menschen Freunde nennen willst, dann wird man dich sicherlich bald vorbestraft nennen dürfen. Du glaubst doch nicht in Ernst, dass es bei diesem einen Vorfall bleibt.

Man kann in Leben nun mal nicht dauerhaft beides haben: Schlechten Umgang und eine weiße Weste.

Warum wurdet ihr denn angesprochen, wenn ihr so gar nicht beobachtet wurdet?

Woher will dein Freund wissen, wo es unbeobachtete Orte im Laden gibt?

Wie kommst du darauf, dass du außen vorbleibst, wenn ihr offensichtlich als Diebesbande in ein Geschäft geht?

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