Ich versuche mich gerade schlau zu machen ob jemand der eine EV abgegeben hat, dem Gerichtsvollzieher bei Arbeitsaufnahme dies mitteilen muss?
Bei google habe ich nur eine Seite gefunden, wo die Rede davon war, das man es nicht tun muss.
Ich möchte ungern Quatsch erzählen und auch nicht das die Person noch mehr Probleme bekommt.
Persönlich betrachtet würde ICH es tun, um schnellstmöglich einen bequemen Ratenplan auszuhandeln und ich denke es würde auch einen guten Eindruck seitens des Schuldners machen, sich darum auch tatsächlich kümmern zu wollen.
Auf der anderen Seite habe ich festgestellt, das diese Inkassounternehmen ja horrende Summen als Gebühren aufschlagen. Da wird schnell aus Summen i.H.v. 300€, 600€ Ui!
Was meint denn ihr?
Hoffe auf eine baldige Antwort.
Mitteilungspflicht Arbeitsstelle?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
nein, muss er nicht. Die EV beim Gerichtsvollzieher ist eine Momentaufnahme. Wenn sich danach etwas ändert, muss man das nicht melden.
Danke sehr. deckt sich also mit dem was ich gelesen habe.
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Was die EV mit den Inkassokosten zu tun hat wird wahrscheinlich dein Geheimnis bleiben.
Warum sollte der Schuldner dem GV Änderungen mitteilen und vorallem warum sollte das den GV interessieren?
Was ist denn ein bequemer Ratenplan? Ich würde ja versuchen die Schulden schnell und vielleicht günstig zurückzahlen.
Die Person erhält trotz EV weiterhin Briefe von diesen Unternehmen die die offenen Forderungen eintreiben wollen.
Ich habe auch schon versucht 20€ anzubieten mtl. doch da stellt man sich quer.
Da wird geschrieben mit 20€ mtl. könne man nichts anfangen. Summe soll binnen einem Jahr abbezahlt sein.
Na wer eigentlich nichts hat, warum macht man das so?
Zu deiner zweiten Frage, ich finde sie selbsterklärend. Eigentlich. Wenn Arbeit vorliegt, gibt es eventuell etwas zu pfänden. Warum erst damit beginnen wenn eine neue EV abgelegt werden muss? Bis dahin wäre schon ein Teil abbezahlt oder nicht?
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