Mitteilungspflicht Arbeitsstelle?

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)
Mitteilungspflicht Arbeitsstelle?

Ich versuche mich gerade schlau zu machen ob jemand der eine EV abgegeben hat, dem Gerichtsvollzieher bei Arbeitsaufnahme dies mitteilen muss?

Bei google habe ich nur eine Seite gefunden, wo die Rede davon war, das man es nicht tun muss.
Ich möchte ungern Quatsch erzählen und auch nicht das die Person noch mehr Probleme bekommt.

Persönlich betrachtet würde ICH es tun, um schnellstmöglich einen bequemen Ratenplan auszuhandeln und ich denke es würde auch einen guten Eindruck seitens des Schuldners machen, sich darum auch tatsächlich kümmern zu wollen.

Auf der anderen Seite habe ich festgestellt, das diese Inkassounternehmen ja horrende Summen als Gebühren aufschlagen. Da wird schnell aus Summen i.H.v. 300€, 600€ Ui!

Was meint denn ihr?
Hoffe auf eine baldige Antwort.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

nein, muss er nicht. Die EV beim Gerichtsvollzieher ist eine Momentaufnahme. Wenn sich danach etwas ändert, muss man das nicht melden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke sehr. deckt sich also mit dem was ich gelesen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Was die EV mit den Inkassokosten zu tun hat wird wahrscheinlich dein Geheimnis bleiben.

Warum sollte der Schuldner dem GV Änderungen mitteilen und vorallem warum sollte das den GV interessieren?

Was ist denn ein bequemer Ratenplan? Ich würde ja versuchen die Schulden schnell und vielleicht günstig zurückzahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Die Person erhält trotz EV weiterhin Briefe von diesen Unternehmen die die offenen Forderungen eintreiben wollen.
Ich habe auch schon versucht 20€ anzubieten mtl. doch da stellt man sich quer.
Da wird geschrieben mit 20€ mtl. könne man nichts anfangen. Summe soll binnen einem Jahr abbezahlt sein.
Na wer eigentlich nichts hat, warum macht man das so?

Zu deiner zweiten Frage, ich finde sie selbsterklärend. Eigentlich. Wenn Arbeit vorliegt, gibt es eventuell etwas zu pfänden. Warum erst damit beginnen wenn eine neue EV abgelegt werden muss? Bis dahin wäre schon ein Teil abbezahlt oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.733 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen