Mitschuld von Total an "Erika"-Ölkatastrophe bestätigt
AFP VOM 30.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 971 Aufrufe Mehr zum Thema:Total, Öltanker
Konzern aber nicht zu Schadenersatz verpflichtet
Zehn Jahre nach der Umweltkatastrophe durch den Untergang des Tankschiffs "Erika" vor der Bretagne hat die französische Justiz die Mitschuld des Ölkonzerns Total bestätigt. Das Unternehmen habe bei der Anmietung des Schiffes fahrlässig gehandelt, befand ein Berufungsgericht in Paris. Überraschend sprach es Total aber von einer Pflicht zur Beteiligung an dem auf über 200 Millionen Euro erhöhten Schadenersatz frei.
Die 25 Jahre alte "Erika" war im Dezember 1999 bei einem Sturm im Golf von Biscaya auseinandergebrochen und gesunken. Durch die Havarie breitete sich ein riesiger Ölteppich an der Küste aus. Rund 20.000 Tonnen Schweröl gelangten aus dem angerosteten Tankschiff ins Meer, bis zu 150.000 Seevögel verendeten kläglich.
Der 180 Meter lange, einwandige Tanker sei verunglückt, weil er von Rost "zersetzt" und nicht ausreichend instandgehalten worden sei, stellten die Richter fest. Total und das italienische Schiffsregister Rina wurden deshalb wie im ersten Verfahren mit einer Geldstrafe von jeweils 375.000 Euro belegt; der italienische Reeder Giuseppe Savarese und "Erika"-Eigner Antonio Pollara müssen je 75.000 Euro zahlen. Zudem verurteilte das Berufungsgericht die Schuldigen dazu, den 80 Nebenklägern die Prozesskosten in Höhe von 3,2 Millionen Euro zu erstatten.
In erster Instanz hatte die französische Justiz erstmals in einem Gerichtsverfahren einen "Umweltschaden" anerkannt. Dies wurde jetzt bestätigt. Das Berufungsgericht sprach zudem mehreren Nebenklägern eine Entschädigung zu, die im ersten Prozess abgewiesen worden waren. Der in der Vorinstanz festgelegte Schadenersatz von gut 192,5 Millionen Euro erhöhte sich daher auf 200,6 Millionen Euro.
Überraschend sprach das Berufungsgericht Total aber jetzt von einer zivilrechtlichen Verantwortung und damit grundsätzlich auch von Schadenersatzzahlungen frei. Es verwies dabei auf internationales Seerecht und die Tatsache, dass der Konzern das Schiff nur gechartert habe. Dabei habe Total zwar nachlässig, aber nicht vorsätzlich gehandelt. Deshalb könnten die Nebenkläger nur von den drei anderen Verurteilten Schadenersatz einfordern, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Anwältin Corinne Lepage, die mehrere betroffene Gemeinden vertrat, bezeichnete das Urteil als "äußerst bedenklich". Denn damit könnten Unternehmen wie Total weiterhin "Schrottschiffe" chartern und müssten künftig nur eine Geldstrafe, aber keine Schadenersatzforderungen mehr fürchten.
30. März 2010 - 19.05 Uhr
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