Mitmieterwechsel

29. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Michel3011
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
Mitmieterwechsel

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Hallo,

meine Schwester und ich wohnen seit 2010 zusammen in einer Wohnung. Der Mietvertrag läuft auf uns beide. Nun möchte meine Schwester ausziehen und dafür mein Freund einziehen. Muss ich das dem Vermieter mitteilen und wie formuliere ich so ein Schriftstück am besten.

Desweitere möchten wir beim Vermieter anfragen, ob wir uns eine SAT-Anlage anbringen dürfen, auch hier bin ich etwas unbeholfen in der Richtigen Formulierung.

Gibt es jemand, der mir hier bitte Auskunft geben kann und auch mir bei der Forumulierung gerne auch in Stichpunkten behilflich sein kann.

Ich bedanke mich schon einmal recht Herzlich im voraus.

Gruß
Michaela



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

1. Ein Rauskündigen aus einem Mietvertrag ist laut BGB nicht möglich. D.h. der Vermieter muß dem nicht zustimmen. Der übliche Weg wäre also, ihm den Wechselwunsch mitzuteilen und ihn zu fragen, wie er das handhaben möchte. Normalerweise müßtet ihr Beide kündigen und der Vermieter kann dann, wenn er will, mit dem Verbleibenden einen neuen Mietvertrag abschließen. Dazu müßtest du dann aber nachweisen, dass du dir die Miete alleine leisten kannst, d.h. du mußt ganz normal nochmals die Bewerbungsunterlagen einreichen (also zumindest drei Gehaltsauszüge und Schufa). Oder er erklärt sich bereit, einen Nachtrag zum Mietvertrag zu fertigen, in dem die Änderung drin steht (dazu sind aber dieselben Unterlagen erforderlich, aus demselben Grund). Deinen Freund solltest du nicht in den Vertrag aufnehmen, allerhöchstens mit ihm einen Untermietvertrag - in Abstimmung mit dem VM - abschließen, denn wenn das auseinandergeht, stehst du schon wieder vor demselben Problem: Ihr könnt nur gemeinsam kündigen und meistens gibts dabei Krieg.

2. Das könnte schwierig werden. Die meisten VM wollen keine Sat-Schüsseln an ihren Häusern. Und im übrigen sollte dir klar sein, dass, wenn die Kabelgebühren im Mietvertrag vereinbart sind, du sie trotzdem weiterhin mit den Nebenkosten bezahlen müßtest, auch wenn du den Kabelanschluß wegen der Sat-Schüssel gar nicht mehr brauchst.

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