Miteigentum an einer Liegenschaft - Kostenbeteiligung

23. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
marty87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Miteigentum an einer Liegenschaft - Kostenbeteiligung

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgender Situation:

Ich bin Miteigentümer einer Liegenschaft, mir gehört ein ideelles Viertel (1/4). Die restlichen 3/4 gehören zu je 1/4 meiner Mutter, Oma und Opa.
Auf der Liegenschaft steht ein Haus, davon wird 1/4 von meiner Mutter bewohnt und 2/4 von meiner Oma und Opa. Das übrige Viertel hat meine Mutter etwas eingerichtet, und nun "verleiht" sie es manchmal für Bekannte, die Urlaub in der Umgebung machen (also nichts offizielles mit Mietvertrag).

Obwohl ich nichts von der Liegenschaft benutze, beteilige ich mich zu 1/4 an den laufenden Kosten, die auch ohne Benutzung entstehen (Grundsteuer, Abfallgrundgebühr, Versicherung, Wassermessergebühr). Das haben wir damals so ausgemacht.

Aber muss ich mich denn (rein rechtlich gesehen) an diesen Kosten beteiligen?
Im Haus ist ja alles belegt, ich hätte gar nicht die Möglichkeit etwas davon zu nutzen (momentan auch kein Bedarf). Dadurch komme ich mir momentan etwas blöd vor, weil jeder außer mir das Haus nutzt, ich aber trotzdem mitzahle.

Wäre sehr für eure Hilfe dankbar!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Obwohl ich nichts von der Liegenschaft benutze, beteilige ich mich zu 1/4 an den laufenden Kosten, die auch ohne Benutzung entstehen (Grundsteuer, Abfallgrundgebühr, Versicherung, Wassermessergebühr). Das haben wir damals so ausgemacht.

Wenn ihr das so ausgemacht habt....

Du hast Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

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#2
 Von 
marty87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was bedeutet Nutzungsentschädigung genau? Dass ich meinen Beitrag weiterhin bezahle, aber eine Entschädigung erhalte, weil ich nichts nutzen kann? Was ist dann, wenn ein Teil frei wird, ich diesen aber trotzdem nicht benutze?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Jedem gehört nur ein ideeller Anteil.
Jeder, der das Haus nutzt, müsste entsprechend des Nutzungsumfangs eine festgelegte Gebühr an die Eigentümergemeinschaft zahlen, die dann auf alle Eigentümer gleich aufgeteilt wird, da gleicher Anteil. Die Kosten werden je nach Kostenart nach Verbrauch, Eigentumsanteil oder anderem passendem Verteiler aufgeteilt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Was bedeutet Nutzungsentschädigung genau?

Das ist quasi die Miete, die die Bewohner für die Nutzung Deines Eigentumsanteils zu zahlen haben.

Bruchteilseigentum bedeutet übrigens, dass man den entsprechenden Anteil an jedem Quadratmeter der Immobilie hat (und nicht z.B. eine bestimmte Wohnung).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
marty87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!
Dann wäre momentan die fairste Lösung, dass ich nichts bezahle. Und wenn ich dann einen Teil benutzen sollte, eben einen Anteilsmäßigen/Verbrauchsorientierten Beitrag.

Ich werde das mal klären :)

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