Miteigentümerin wegen Mobbing verklagen?

14. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Miteigentümerin wegen Mobbing verklagen?

So langsam geht sie mir so was von auf den Geist!!!

Die besagte Miteigentümerin konnte sich damals dieses Haus nicht allein kaufen, mangels finanzieller Mittel, also tat sie das mit einem Mann und seiner Freundin. Sie sanierten das Haus und machten daraus 3 Eigentumswohnungen. Ihr gehört die Wohnung im EG, der Freundin war die Wohnung im 1OG, und dem Mann gehörte die Wohnung im DG.

Schon damals ging's los... Ständiges Gemecker und Schikanen. Irgendwann verkaufte die Freundin von dem Mann ihre Wohnung an die Miteigentümerin im EG und zog weg.

Dem Mann ging das nach einiger Zeit auch auf den Nerv, also verkaufte er seine Wohnung im DG an meine Bekannte. Natürlich war das der Miteigentümerin nicht recht, weil sie gern selbst die Wohnung gekauft hätte, also das ganze Haus für sich gehabt hätte, aber sie konnte es sich nicht leisten.

Meine Bekannte wohnte 3 Jahre dort, bis sie schließlich auch nicht mehr konnte, und sie verkaufte mir die Wohnung, ohne dabei von den Schwierigkeiten mit der Miteigentümerin zu sprechen. Wir kennen uns, sind aber nicht befreundet, also nun gut... Ich sehe es ihr nach. Später schickte sie mir jedoch die Korrespondenz zwischen ihr und der Miteigentümerin. Ständiges Gezicke, Beschimpfungen und Beleidigungen.

So, dann wohnte ich da, und von Anfang an gab es Schwierigkeiten. Ich hatte deswegen schon mehrfach Beiträge hier geschrieben.

Nach 2 Jahren beschloss ich, auszuziehen und meine Wohnung zu vermieten. An einen Verkauf war nicht zu denken, da ich nur Verlust machen würde und SIE mir eh nicht das zahlen würde was ich dafür haben muss.

Meine Mieter sind im Februar 2008 eingezogen und ziehen nun zum 31.08.2009 schon wieder aus. In dem letzten Jahr gab es immer wieder Stunk mit der Miteigentümerin, aber leider nichts Greifbares, da sie sehr geschickt ist. Obwohl meine Mieter bereits fristgerecht gekündigt haben, die Miteigentümerin das auch weiß, hört sie mit ihren Schikanen nicht auf. Mittlerweile hat mein Mieter der HV bereits angedroht, die Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen. Er selbst ist Anwalt und war für mich ein sehr angenehmer Mieter.

Zum 01.09.2009 zieht meine neue Mieterin ein. Für die Wohnung wird teuer Miete gezahlt, und ich mache mir jetzt schon Gedanken, was und wann als Nächstes kommen wird!!! Es ist für mich ganz klar, dass es nicht lange dauert, bis die Miteigentümerin wieder aktiv wird.

Wenn ich alle Personen (Vor-Eigentümer, Handwerker, HV, etc.) zusammen bekommen könnte, und sie würden schildern was diese Dame sich seit Jahren so heraus nimmt bestünde die Möglichkeit einer Klage wegen Mobbing? Entziehung des Wohneigentums kann ich, glaub ich, vergessen. Dafür ist sie viel zu geschickt.

Sie vergrault nicht nur Miteigentümer, sondern auch meine Mieter, und da hört für mich der Spaß auf! Sobald sie von der Kündigung meiner Mieter gehört hat fragte sie über einen Dritten nach, ob ich bereit wäre, die Wohnung zu verkaufen. Ich nannte den Kaufpreis, und ich hörte nichts mehr, so wie ich mir das eh dachte.

Hat jemand eine Idee?!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dinsche - das mit dem Entzug solltest du trotzdem probieren - dir ist ja eine Verwertung deines Eigentums fast unmöglich gemacht worden.
Was ist denn mit dem EG-Eigentümer - der müßte doch mit dir an einem Strang ziehen, oder?
Und die neue Mieterin - darauf vorbereitet, dass sie ein dickes Fell benötigt?
Mobbing muss nachgewiesen werden und das wird schwer.
Außerdem richtet es sich hier ja eher gegen die Bewohner im Haus und nicht gegen dich persönlich.

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#2
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Ich habe keine Ahnung, Dinsche,

wie eine solche Klage inhaltlich aussehen könnte.

Ein Straftatbestand ist "Mobbing" jedenfalls nicht.
Nötigung ist vielleicht noch annähernd in dem Denkbereich, aber wohl auch nicht einschlägig.

Wie sollte denn ein Urteilsspruch lauten, den du dir vorstellst?

Letztlich bleibt wohl wirklich nur, nach einem fremden Käufer deiner Wohnung Ausschau zu halten. Denn von selbst wird sich die Zufriedenheit in dem Haus nicht einstellen. Oder eben weiter vermieten, trotz des Ärgers.
Denn wenn sie geschickt ist, wird man auch ein Entziehungsverfahren nicht durchbekommen. Du schreibst ja selbst: "Nichts Greifbares"!

MfG
Wohni

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

EG-Miteigentümerin ist SIE.
1OG ist ihre Mutter (Tochter überschrieb der Mutter die Wohnung, damit die beiden mich überstimmen können)

Die Dame hat einen Sockenschuss, sorry. Sie legt sich mit jedem an. Die Wohnung im 1OG war vermietet, und selbst ihre eigene Mieterin zog wegen ihr aus. Nun ist eine neue Mieterin drin.

Das sind ganz subtile Nervereien. Ich hatte massive Schlafstörungen, als ich dort wohnte. Kleinigkeiten, über die sich sonst kein Mensch aufregen würde. Ich selbst war ganz gut damit gefahren, sie in letzter Zeit einfach zu ignorieren, und die HV sieht nun auch, dass sie einen Knall hat.

Wenn das mit dem Mobbing nicht geht und meine neue Mieterin mir auch kündigt, dann setze ich ne Zigeunerfamilie für ein paar Monate rein *grins*

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#4
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Na siehste, Dinsche,

du bist ja durchaus kreativ! ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

@ wohni

Entziehung kann ich abhaken. Sie greift keinen direkt an, stört den Hausfrieden nicht über alle Maßen, und sie zahlt ihren Kram anscheinend pünktlich.

Es wurde ihr durch meinen RA bereits letztes Jahr angedroht, dass ich Schadensersatzansprüche geltend machen werde, wenn sie meine Mieter unberechtigt angeht und sie deswegen ausziehen sollten.

Sie beklagt sich über Kleinigkeiten und droht stets und ständig mit Kosten und RA.

Das muss man sich mal vorstellen:

Sie knallt die Haustür bei jeder Gelegenheit und beklagt sich über Trittschall in meiner Wohnung im DG. Ihre eigene Mieterin im 1OG hat nie was gehört, wenn im DG jemand gelaufen ist oder so.

Mein Gedanke mit dem Mobbing ist Folgendermaßen:

Es kann doch nicht sein, dass unterschiedliche Miteigentümer, Mieter und Handwerker, die nichts weiter miteinander zu tun haben, alle das Gleiche zu sagen haben. Das hat doch Methode und müsste jedem auffallen, der davon hört. Vielleicht ne Unterlassungsklage...? Sie lässt ihren Lebensgefährten ihre Drecksarbeit machen, klebt Zettel mit Anweisungen und Ermahnungen an die Wohnungstüren der Mieter, etc. Gerichtsprozesse mit diversen Firmen hat sie auch stets verloren. Es ging immer um Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Grrrrr... Heute der nächste Klopps!

Erstmal schickte mir die HV ein Fax. Darin leitete sie die Anfrage der Miteigentümerin EG an mich weiter, ob ich meinen Gartenanteil (teile das Sondernutzungsrecht am Garten mit ihr) an sie verkaufen würde.

Meine Antwort:

Sehr geehrte Frau XY,

Bezug nehmend auf die Anfrage von Frau ***** bezüglich Verkauf Sondernutzungsrecht für den hinteren Gartenbereich:

Ich habe kein Interesse daran, das mir zugewiesene Sondernutzungsrecht zu verkaufen, unter anderem weil es den Verkaufswert meiner Wohnung mindern würde. Entweder verkaufe ich alles im “Gesamtpaket” oder gar nicht. Des weiteren wären mir die “Verhandlungen bei einen Verkauf” und die damit verbundene Abwicklung mit Frau ***** in jedem Fall zu mühsam, sei es für den Garten oder für die Wohnung an sich.

Mit freundlichen Grüßen

Kurz danach schickt mir mein Mieter seine eMail an die HV... Die Miteigentümerin hat sich mal wieder beklagt!

5 Personen wohnen im Haus. Es gibt nur eine kleinere Tonne für den Restmüll, der alle 2 Wochen abgeholt wird. Alles andere ist der Miteigentümerin zu teuer, als ich sie darauf ansprach, das zu ändern, weil die Tonne immer so schnell voll ist.

Morgen wird der Restmüll abgeholt. Die Tonne ist voll, sodass der Deckel schon kaum zu geht. Meine Mieter gingen heute aus dem Haus und wollten eine Tüte entsorgen. Sie legten sie oben drauf. Der Freund der Miteigentümerin machte ein Foto (komischerweise stand die Tüte nun neben der Tonne auf dem Boden) und beschwerte sich, dass der Hof ja wohl keine Mülldeponie wäre!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Dinsche, leg Dir eine eigene Tonne zu, das müsste möglich sein.
Oder Beschluss über eine grössere Tonne und den im Ablehnungsfall anfechten

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die will das net, weil ihr das zu viele Tonnen wären (optisch)... Klar, Beschluss wäre ne Lösung. Werde ich als TOP drauf setzen lassen, aber es wird sicher abgelehnt. Mal sehen!

Mir geht es überwiegend um die Schikane.. Die HV hat sich zwischenzeitlich geäußert, dass sie den Verwaltervertrag nächstes Jahr nicht verlängern wird. Meinen für die Vermietung wollte sie kündigen, aber ich konnte sie überzeugen, indem ich ihr sagte, dass der Miteigentümerin mitgeteilt wird, Beschwerden nur noch an mich!

Hier Auszüge meiner Mail an die Miteigentümerin

Gartenpflege

Umfangreiche Gartenarbeiten, die nicht abgesprochen und in Eigenregie durch geführt wurden haben nichts mit meinem Mieter zu tun, denn dies hat nichts mehr mit der üblichen Gartenpflege zu tun und wurden vorab auch nicht beschlossen oder angekündigt. Rechnungen darfst Du selbstverständlich im Überfluss schreiben, und ich werde diese an meinen RA weiterleiten. Nach Rücksprache mit meinem Mieter kommt er seinen vertraglichen Pflichten nach. Ich habe auch jetzt nicht vor, dies in dieser Form auszudiskutieren. Laut Aussage meiner neuen Mieterin möchte sie allerdings einen Hausmeisterservice für die Kehrwoche und Gartenpflege beauftragen. Vielleicht wird sich dieses Problem dann endlich von selbst lösen.

Restmüll

Dass die Tonne für Restmüll schon immer zu klein war weißt Du. Ich habe allein dort gewohnt, war selten zu Hause und hatte trotzdem immer wieder das Problem, meinen Restmüll unterzubringen. Man kann Dir nichts anderes anbieten als den Vorschlag, eine größere Tonne oder eine zweite Tonne anzuschaffen. Wenn Dir diese Kosten zu hoch erscheinen ist das Dein Problem. Meine Mieter haben selbstverständlich das Recht, Ihren Restmüll zu entsorgen wie alle anderen Hausbewohner auch.

Persönliche Ansprache

Frau HV ist eine nette Person, die stets versucht hat, es allen recht zu machen. Irgendwann ist auch ihr dieser Kindergarten zu viel. Mir im Übrigen auch, und ich habe dieses schikanöse Verhalten langsam satt. Weder Frau HV hat so was je erlebt und ich auch nicht. Vielleicht wäre es sinnvoll, Dir mal Gedanken darüber zu machen, warum Du überall und mit jedem aneckst und Probleme hast. Am Anfang dachte ich noch, es würde an mir persönlich liegen, aber so viele unterschiedliche Menschen, die mit Deiner Art und Weise nicht zurecht kommen, können eigentlich nicht irren!

Deine gewünschte Stellungnahme hast Du nun. Wenn sie nicht zufriedenstellend ist wende Dich bitte an Deinen RA, und meiner wird ihm das WEG dann nochmals erklären.

Gruß,

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