Mitbewerber A spricht gegenüber Kunden Mitbewerber B fachliche Kenntnisse ab

8. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
oidahabara
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbewerber A spricht gegenüber Kunden Mitbewerber B fachliche Kenntnisse ab

Mitbewerber A betreut fallweise die Website eines Kunden.

Kunde betreut Mitbewerber B verschiedene Änderungen und Ergänzungen an der Website vorzunehmen. Für die notwendigen Zugangsdaten gibt der Kunde ihm die Adresse von Mitbewerber A.

B wendet sich an A und erhält dann auch die FTP-Zugangsdaten.

Bei Besichtigung der Details am Server des Kunden stellt sich heraus, daß dort ein ziemlich chaotisches CMS installiert ist, wozu B weitere Informationen und Daten von A benötigt. B schreibt darauf an A ein eMail mit dem Ersuchen weitere Zugangsdaten (MySQL)und einige konkrete Informationen zu übermitteln.

A schreibt daraufhin ein eMail an den Kunden, mit dem Bemerken, daß B *keine Ahnung von der verwendeten Technologie hat* und der Kunde besser bei A augehoben werde, weil dieser ihm zusammen mit seinem Kollegen (einem Telematikstudenten)*professionellere Dienste* anbieten könne.

Mit diesem eMail an den Kunden schickt A auch eine Kopie des eMails von B an A.

Inwiefern kann B den A wegen des eMails an den Kunden an sich und der Weitergabe des eMails belangen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn die Aussagen von A inhaltlich korrekt und die Formulierung noch angemessen war (sicherlich hat A ja auf Nachfragen des Kunden seine Kritik konkretisiert), könnte B dem A gar nichts.

Wegen der Emails sehe ich auch keine Anspruchsgrundlage, da generell das Briefgeheimnis (das für Email sowieso wohl nicht einschlägig ist) beim Empfänger endet.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen