Mitbewerber A betreut fallweise die Website eines Kunden.
Kunde betreut Mitbewerber B verschiedene Änderungen und Ergänzungen an der Website vorzunehmen. Für die notwendigen Zugangsdaten gibt der Kunde ihm die Adresse von Mitbewerber A.
B wendet sich an A und erhält dann auch die FTP-Zugangsdaten.
Bei Besichtigung der Details am Server des Kunden stellt sich heraus, daß dort ein ziemlich chaotisches CMS installiert ist, wozu B weitere Informationen und Daten von A benötigt. B schreibt darauf an A ein eMail mit dem Ersuchen weitere Zugangsdaten (MySQL)und einige konkrete Informationen zu übermitteln.
A schreibt daraufhin ein eMail an den Kunden, mit dem Bemerken, daß B *keine Ahnung von der verwendeten Technologie hat* und der Kunde besser bei A augehoben werde, weil dieser ihm zusammen mit seinem Kollegen (einem Telematikstudenten)*professionellere Dienste* anbieten könne.
Mit diesem eMail an den Kunden schickt A auch eine Kopie des eMails von B an A.
Inwiefern kann B den A wegen des eMails an den Kunden an sich und der Weitergabe des eMails belangen?
Mitbewerber A spricht gegenüber Kunden Mitbewerber B fachliche Kenntnisse ab
8. Juni 2007
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Frage vom 8. Juni 2007 | 03:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbewerber A spricht gegenüber Kunden Mitbewerber B fachliche Kenntnisse ab
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#1
Antwort vom 8. Juni 2007 | 18:38
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Wenn die Aussagen von A inhaltlich korrekt und die Formulierung noch angemessen war (sicherlich hat A ja auf Nachfragen des Kunden seine Kritik konkretisiert), könnte B dem A gar nichts.
Wegen der Emails sehe ich auch keine Anspruchsgrundlage, da generell das Briefgeheimnis (das für Email sowieso wohl nicht einschlägig ist) beim Empfänger endet.
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