Mitarbeiterversammlung teilnahmepflicht

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
BineLandshut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitarbeiterversammlung teilnahmepflicht

Betrieb XY mit ca. 55 Mitarbeitern ohne Betriebsrat veranstaltet 1-2 x jährlich eine Mitarbeiterversammlung. In dieser Versammlung werden nur vertriebliche Infos angesprochen, Betriebsausflüge bekanntgegeben etc.
Die Kernarbeitszeit ist für jeden Mitarbeiter unterschiedlich, vertraglich geregelt. Die Versammlung findet generell an einem Freitag von 13-16 Uhr statt. Mitarbeiter A hat eine geregelte Arbeitszeit bis 12.00 Uhr jeden Freitag und kann aus privaten Gründen nicht teilnehmen.
Im Arbeitsvertrag ist zu der Versammlung nichts hinterlegt. Die Teamleitung des Arbeitnehmers meint es ist Teilnahmepflicht, der Geschäftsführer hat sich dazu nicht zum Mitarbeiter geäußert.
Können in dieser Konstellation arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie Abmahnung, Kündigung drohen?
Ist die Teilnahme trotzdem verpflichtend?
Vielen Dank und Gruß

-- Editier von BineLandshut am 28.09.2017 18:06

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Eine Veranstaltung des AG kann der natürlich verbindlich machen; das freilich gehört auch so kommuniziert und die Teilnahme wäre dann auch Arbeitszeit. Auch wenn verbindlich, muss es Möglichkeiten zur Dispens geben. Eine Entschuldigung wegen einer lang geplanten privaten Verpflichtung sollte langen.

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