Hallo,
folgender Fall:
Mitarbeiter M
schreibt eine Mail an ein fremdes Unternehmen F
mit einer Anfrage. F fühlt sich genötigt, nicht M zu antworten sondern dem Geschäftsführer G von M.
F meint, dies sei notwendig, dass die Antwort an G geht.
Nun wird M von seinem Teamleiter TL
zum Termin beim Bereichsleiter BL
vorgeladen. Es geht darum, dass M gewisse Formvorschriften, die ihm offiziell nie mitgeteilt wurden, nicht eingehalten hat (M hätte über TL, BL, G nachfragen müssen).
M hat eine Schwerbehinderung und entsprechenden GdB.
* Welche Möglichkeiten hat M im Gespräch?
* Hätte die Schwerbehindertenvertretung (SBV) des Unternehmens beteiligt werden müssen?
* Hätte der Personalrat(PRV) eingeschaltet werden müssen?
* Muss M ein Gesprächsprotokoll unterschreiben oder kann M Gesprächsprotokoll durch seine Darstellung ergänzen bzw. Fehlen von SBV vermerken?
Mitarbeiter wird vorzitiert - ohne SBV, ohne PRV?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eines vorweg: Man [color=red]muss[/color]eigentlich überhaupt nichts unterschreiben, wenn man nicht will. Das gilt in allen Lebenslagen. Die Unterschrift ist ja der Nachweis, dass man mit dem Inhalt des Unterschriebenen einverstanden ist. Und ein Protokoll, das falsch ist, muss man ganz sicher nicht unterschreiben. Der Protokollant muss aber auch keine Korrekturen aufnehmen, da gibt es keine Vorgaben.
M sollte in seinem eigenen Interesse die Schwerbehindertenvertretung und den Personalrat einschalten.
Wann ein Dritter mit ins Gespräch darf:
http://www.anwaltskanzlei-ruperti.de/personalgespraech/
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"M" hat also einen Anschiss bekommen, weil er den Dienstweg nicht eingehalten hat. Dabei braucht es weder die Behindertenvertretung noch den Personalrat. Das Versäumnis hat weder mit seiner Behinderung zu tun noch gefährdet der Vorwurf seinen Status als Angestellter.
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