Seit 9 Monaten wohne ich in eine WG mit "A",ohne Schriftliche Mietvertrag.
Vorher hatte "A" ein Vertrag mit "B" beide als Hauptmieter in der WG.
Als ich umgezogen bin der Vermieter hat ein neue Mietvertrag
geschickt, für "A" und ICH beide als Hauptmietern. Wir haben das Mietvertrag nicht unter-geschrieben und ist in der WG noch liegen.
Meine Kaution wurde an "B" Bar bezahlt mit Rechnung .
Monatlich wird meine Miete an "A" überwiesen.
Mit wem habe ich ein Mündliche Mietvertrag?
Wem soll ich schreiben und mit welche fristen?
Vielen Dank!
Mit wem habe ich ein Mündliche Mietvertrag?
1. Juni 2017
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Frage vom 1. Juni 2017 | 17:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit wem habe ich ein Mündliche Mietvertrag?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 1. Juni 2017 | 17:38
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatWem soll ich schreiben und mit welche fristen? :
Brieffreundschaften sind jederzeit mit jedem ohne Frist zu führen.
Da du die Kaution an B gezahlt hast, und B ja auch noch Mitmieter der Wohnung ist, dürfte man davon ausgehen, dass du einen Vertrag mit B hast.
#2
Antwort vom 1. Juni 2017 | 20:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Ich würde eher auf A tippen, immerhin bekommt er die Miete jeden Monat.
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#3
Antwort vom 1. Juni 2017 | 20:09
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatIch würde eher auf A tippen, immerhin bekommt er die Miete jeden Monat. :
Schließe mich an.
@ go467004-64
Mit welcher Frist? Der gesetzlichen wenn nicht anders vereinbart. Gesetzliche Frist für Mieter sind im Normalfall 3 Monate.
#4
Antwort vom 1. Juni 2017 | 23:20
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Was steht denn in der Rechnung von B`?
#5
Antwort vom 2. Juni 2017 | 00:28
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
Ich tippe mal auf A + B, weil ...
ZitatWir haben das Mietvertrag nicht unter-geschrieben und ist in der WG noch liegen. :
Wenn A und ICH den neuen Vertrag nicht unterschrieben haben gilt doch noch der alte MV. Da sind A & B Hauptmieter.
#6
Antwort vom 2. Juni 2017 | 10:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatIch würde eher auf A tippen, immerhin bekommt er die Miete jeden Monat. :
Schließe mich an.
@ go467004-64
Mit welcher Frist? Der gesetzlichen wenn nicht anders vereinbart. Gesetzliche Frist für Mieter sind im Normalfall 3 Monate.
Was passiert wenn "ICH" meine Kündigung an "A" per post (Einschreibe) schicke und der nicht unterschreibt, weil "A" nicht glaub Vermieter zu sein?
#7
Antwort vom 17. Juli 2017 | 08:40
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatWas passiert wenn "ICH" meine Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) an "A" per post (Einschreibe) schicke und der nicht unterschreibt, weil "A" nicht glaub Vermieter zu sein? :
Die Kündigung muss an alle Vermieter geschickt werden, sonst ist sie nicht gültig. Ich vermute, dass A+B die Untervermieter sind.
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