Mit wem habe ich ein Mündliche Mietvertrag?

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go467004-64
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit wem habe ich ein Mündliche Mietvertrag?

Seit 9 Monaten wohne ich in eine WG mit "A",ohne Schriftliche Mietvertrag.
Vorher hatte "A" ein Vertrag mit "B" beide als Hauptmieter in der WG.
Als ich umgezogen bin der Vermieter hat ein neue Mietvertrag geschickt, für "A" und ICH beide als Hauptmietern. Wir haben das Mietvertrag nicht unter-geschrieben und ist in der WG noch liegen.
Meine Kaution wurde an "B" Bar bezahlt mit Rechnung .
Monatlich wird meine Miete an "A" überwiesen.

Mit wem habe ich ein Mündliche Mietvertrag?
Wem soll ich schreiben und mit welche fristen?


Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go467004-64):
Wem soll ich schreiben und mit welche fristen?


Brieffreundschaften sind jederzeit mit jedem ohne Frist zu führen.

Da du die Kaution an B gezahlt hast, und B ja auch noch Mitmieter der Wohnung ist, dürfte man davon ausgehen, dass du einen Vertrag mit B hast.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich würde eher auf A tippen, immerhin bekommt er die Miete jeden Monat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde eher auf A tippen, immerhin bekommt er die Miete jeden Monat.


Schließe mich an.

@ go467004-64

Mit welcher Frist? Der gesetzlichen wenn nicht anders vereinbart. Gesetzliche Frist für Mieter sind im Normalfall 3 Monate.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Was steht denn in der Rechnung von B`?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Ich tippe mal auf A + B, weil ...

Zitat (von go467004-64):
Wir haben das Mietvertrag nicht unter-geschrieben und ist in der WG noch liegen.


Wenn A und ICH den neuen Vertrag nicht unterschrieben haben gilt doch noch der alte MV. Da sind A & B Hauptmieter.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go467004-64
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde eher auf A tippen, immerhin bekommt er die Miete jeden Monat.


Schließe mich an.

@ go467004-64

Mit welcher Frist? Der gesetzlichen wenn nicht anders vereinbart. Gesetzliche Frist für Mieter sind im Normalfall 3 Monate.


Was passiert wenn "ICH" meine Kündigung an "A" per post (Einschreibe) schicke und der nicht unterschreibt, weil "A" nicht glaub Vermieter zu sein?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von go467004-64):
Was passiert wenn "ICH" meine Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) an "A" per post (Einschreibe) schicke und der nicht unterschreibt, weil "A" nicht glaub Vermieter zu sein?


Die Kündigung muss an alle Vermieter geschickt werden, sonst ist sie nicht gültig. Ich vermute, dass A+B die Untervermieter sind.

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