Gemeinschaftliches Testament
17.10.2000 | Service - Musterverträge und Briefe | 54452 Aufrufe Mehr zum Thema:Erbrecht, Mustertext, Testament
Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Diese Verfügungen sind wechselbezüglich.
Alleinerbe nach dem Tod des zuletzt von uns Versterbenden ist unser Sohn Hans.
Unser Sohn Franz bekam 1995 schon 137.000 Mark aufgrund vorweggenommener Erbfolge. Weiterhin erhält er das Grundstück in 90210 Irgendwo, Hohle Gasse 13.
Ersatzvermächtnisnehmer von Franz sind dessen Kinder zu gleichen Teilen.
Diese Verfügungen sind nicht wechselbezüglich und können von dem Überlebenden abgeändert werden.
Sollte einer der Pflichtteilsberechtigten beim Tod des Erstverstorbenen Pflichtteilsansprüche geltend machen, erhält er beim Tod des Letztversterbenden ebenfalls nur den Pflichtteil .
| Irgendwo, den 5. 9. 2000 | Irgendwo, den 5. 9. 2000 |
| Johann Muster | Gitta Muster |
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: PflichtteilsklauselSeite 2: Ersatzerben der KinderSeite 3: Mit vorweggenommener ErbfolgeSeite 4: WiederverheiratungSeite 5: Testamentsvollstrecker und TestierfreiheitSeite 6: Auflösung der Lebensgemeinschaft


