Mit verjährtem Haftbefehl fliegen ?

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Linalali
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit verjährtem Haftbefehl fliegen ?


Guten Tag
Ich hätte da mal eine Frage vielleicht hat jemand die passende Antwort.
Ich hatte damals vor 3 Jahren einen Haftbefehl von einer Woche weil ich unentschuldigte Schulstunden hatte (bej) obwohl ich nicht mehr in dieser Schule war weil ich ein (eqj) gemacht habe. Trotzallem habe ich eine Bußgeld Strafe bekommen. Weil ich Fan umgezogen bin hab ich alle Papiere verloren und nach einem Jahr stand die Polizei vor der Tür und wollte mich mit nehmen ich war aber nicht zuhause.

Ich habe dan ein Teil der straffe bezahlt und ein paar Arbeitsstunden gemacht.
Es war Aber noch was offen . Und seit dem hab ich auch keine Post mehr bekommen oder sonst was also gehe ich mal davon aus das es verjährt ist.

Nun meine Frage kann ich jetzt trotzdem dieses Jahr in den Urlaub (Türkei) fliegen oder wird es da Probleme geben ? Liebe Grüße linalali

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn der Haftbefehl noch im System ist, wird man wohl das Flugzeug verpassen, weil sich die Sache sicherlich nicht in ein paar Minuten klären lässt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Linalali
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@!!streetworker!!

Wie lange bleibt sowas im Systeme

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

So lange bis man Dich verhaftet hat. Oder Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, hier 3 Jahre. Wobei auch schon mal vergessen werden kann, solch ein Ding zeitnah zu löschen. Klärt sich dann schon immer auf, nur eben meist nicht in ein paar Minuten...

Ich würde einfach mal bei der örtlichen Polizei vorbeigehen (mit etwas Geld in der Tasche, so dass man den ggf. noch offenen Betrag zahlen kann) und nachfragen, ob noch ein HB im System steht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.06.2017 19:03

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