Mit 'n kumpel ein "vertrag" / recht und pflicht
Mit 'n kumpel ein "vertrag" / recht und pflicht
Es war an einen samstag abend , ich bin mit meinen kumpel und mir (Ich war am steuer) , beim rückwärts rausfahren bin ich mit max. 5 km/h gegen baum gekrachist dann das enstanden :
Am nächsten Tag ist er mit seinen bruder zu mir gekommen um den schaden wirklich zu begutachten ,ich habe mich für eine Reperatur werkstatt eingewilligt um die sache von der welt zu schaffenschließlich habe ich es auch getan , heute sind wir gemeinsam zu einer lackiererei gefahren , er hat uns abgewimmelt und uns zu einen freien werkstatt geschickt , was wir auch gemacht haben
jedoch gefiel den großen bruder es nichht , weil anscheind kann der "alte kfz-meister" es nicht aber jedoch kennt er einen "spezialisten" ..
schön und gut also sind wir auch von weggefahren und sind zu einen VW werkstatt gefahrenda erzählte man mir dass die erstmal abbauen müssten um den schaden zu begutachten und eventuell neuen heckflügel einbauten müssten..aber dass ist nicht die sache worauf ich hinauswill ,
meine frage ist : Wir beide haben einen "vertrag" abgeschlossen , dass ich auf den kosten tragejedoch kann er , die werkstatt aussuchen? oder kann ich es auch aussuchen , weil im "vertrag" ist davon keine abmachung..wie ist die rechtslage , was würde passieren, wenn er z.b damit zu polizei gehen würde ?__ps : mache momentan mein fach-abi und habe auch nicht wirklich das nötige geld , um einen VW werkstatt zu bezahlen , ich möchte möglichs kostengünstig es repariert haben
PS: ich besitze keine versicherung , also fällt es alles auf mich allein zurück bitte um hilfe -- Editiert yorbase am 23.05.2012 22:26
von yorbase am 23.05.2012 22:22
Status: Stift (47 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Beiträge zum Thema "Recht".
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Mit
1. Falsches Forum denn dein Unfall hat ziemlich wenig mit unserer Verfassung zu tun. 2. Solange man nicht weiß, was in diesem "Vertrag" steht, kann man auch nichts dazu sagen. 3. Grundsätzlich hat ein Geschädigter bei einem Unfall einen Anspruch auf eine Reparatur in einer Fachwerkstatt. 4. Die Polizei interessiert sich nicht dafür, denn diese ist nur für Straftaten zuständig. Versehentlich gegen einen Baum fahren, ist aber nicht strafbar. (solange man nicht besoffen war) -----------------
"justice"
von justice005 am 23.05.2012 22:49
Status: Tao (9481 Beiträge)
Userwertung:
2,8 von 5
(von 248 User(n) bewertet)
>Mit
quote:
Wir beide haben einen "vertrag" abgeschlossen , dass ich auf den kosten trage
Da ist kein Vertrag, du schuldest laut Gesetz (siehe BGB) Schadensersatz.
Freie Werkstattwahl hat der Geschädigte.
quote:
ich möchte möglichs kostengünstig es repariert haben
Das ist vollkommen irrelevant.
quote:
ich besitze keine versicherung ,
DAS sollte man schnellstens ändern. Die 100 - 150 EUR im Jahr sind eine Investition die man ein Leben lang bereuen kann wenn man sie nicht tätigt.
quote:
mache momentan mein fach-abi
Echt? Kaum zu glauben ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !"
von Harry van Sell am 04.06.2012 23:33
Status: Tao (21844 Beiträge)
Userwertung:
2,9 von 5
(von 539 User(n) bewertet)
>Mit
Hallo,eine private Haftpflichtversicherung kommt äußerst selten für Schäden die mit dem Betrieb von KFZ zusammenhängen auf.
Vielleicht deshalb im Forum fürs GG, damit das entsprechend geändert wird.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
von amako am 05.06.2012 12:52
Status: Unsterblich (1363 Beiträge)
Userwertung:
3,5 von 5
(von 20 User(n) bewertet)
Ähnliche Themen im www.123recht.net Leserforum:
123recht.net ist Rechtspartner von:
366323
registrierte
Nutzer
durchschnittl. Bewertung
110816
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online

