Mit deutschen Einkünften steuerpflichtig in den USA?

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
grins1000
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)
Mit deutschen Einkünften steuerpflichtig in den USA?

Guten Tag,

folgender Fall:

Jemand ist US-Staatsbürger inkl. Social-Security-Number, hat aber auch die deutsche Staatsangehörigkeit (also beide). Er wohnt dauerhaft in Deutschland und bezieht Einkünfte in Deutschland, die auch in D ordnungsgemäß versteuert werden. In den USA werden keine Einkünfte erzielt.
Dieser Jemand wird nun durch seine deutsche Bank dazu aufgefordert, mitzuteilen, ob er in den USA "steuerlich ansässig" ist.
M.E. dürfte dies aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen D und USA nicht der Fall sein, oder?
Oder ergibt sich die steuerliche Ansässigkeit alleine durch die Staatsbürgerschaft und/oder die Registrierung bei den US-Behörden (Social-Security-Number)?

Vielen Dank für Eure Einschätzung
grins1000

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

http://mtg-group.de/unsere-kompetenzen/internationale-beratung-service/us-steuer/

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Im Klartext: Jeder US-Staatsbürger (inklusive denjenigen die ihre US-Staatsbürgerschaft per Geburtsort erworben aber nie in Anspruch genommen haben), ob mit Pass oder nicht, ob mit SSN oder nicht, ob mit Wohnsitz in den USA oder nicht, muss seine wo auch immer erzielten Einkünfte IMMER in den USA versteuern?

Herzlichen Glückwunsch!
:crazy:

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Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Herzlichen Glückkwunsch. Als US-Bürger sind sie im Exclusiven Club in welchem sonst nur noch Nord Koreaner und Eriträer sind. D.h. Ihr weltweites Einkommen ist steuerbar unabhängig von Ihrem Wohnsitz.

Wie jeder US-Bürgern müssen Sie jährlich eine Steuererklärung einreichen, wenn ihr Einkommen über einem gewissen Schwellenwert ist. Für Singels ist die Limite z.B. $10,350. Diese unabhängig davon, ob sie nun aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen Steueren schulden oder nicht.

Zusätzlich willommen in der Welt von FBAR und FATCA. Unter FBAR fallen Sie, wenn sie Inhaber oder Zeichnungsberechtigter eines Kontos sind, auf dem irgendwann im Kallenderjahr mehr als 10000 USD (oder equivalänt) waren. Unter FATCA fallen sie als als im Ausland wohnender US-Bürger. D.h. Sie haben allenfalls noch zusästzliche Formulare auszufüllen und einzureichen.

Viele Infos findet man bei der amerikanischen Steuerbehörden IRS:
https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/u-s-citizens-and-resident-aliens-abroad-filing-requirements
https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/u-s-citizens-and-resident-aliens-abroad

Es ist jedoch ratsam sich professionle oder mindestens kompetente Hilfe zu holen. Vorallem auch wie man am besten die vergessenen Steuererklärungen nachreichen kann.
Anknüpfungspunkt, können örtliche Clubs sien:
http://www.daz.org/Einrichtungen.html
http://www.vdac.de/clubs.html

PS: Möchte man die US Staatsbürgerschaft aufgeben, so müssen zuerst alle Steuerangelegenheiten in Ordnung sein

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