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Mit Magclub.de in den Ruin?! Bitte um Hilfe!

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Mit Magclub.de in den Ruin?! Bitte um Hilfe!

Hallo liebe Leute,

Ich hab ein dickes Problem mit mehreren Zeitschriftenabos, die ich niemals haben wollte und für dich ich jetzt wohl blechen muss.
Ich hab mich Anfang des Jahres beim Magclub.de angemeldet, einem seriösen Internetservice, bei dem man wöchentlich kostenlose Probeabos von allen möglichen Zeitschriften angeboten bekommt und per Klick bestellen kann.
Einige dieser Probeabos sind selbst-kündigend, bei den meisten jedoch muss man 10 Tage nach Erhalt der 3ten Ausgabe persönlich kündigen.
Bei der Anmeldung bei Magclub gibt man einfach seine Anschrift an. Diese wird dann, sobald man eines der kostenlosen Probe-Abo-Angebote auswählt, an den entsprechenden Verlag übertragen und man bekommt das gewählte Abo zugesendet. Soweit, sogut.
Nun ist mir leider ein folgenschwerer Fehler bei der Anmeldung beim Magclub unterlaufen: Ich habe bei der Angabe meiner Hausnummer versehentlich und ohne es zu merken eine Ziffer vertauscht. Ist mir noch nie passiert bislang, und wird es wohl auch nie mehr.
In den folgenden Wochen hat mir magclub.de immer mal wieder per Mail Angebote für kostenlose Probeabos gemacht und ich habe insgesamt 5 mal zugeschlagen, jeweils bei Zeitschriften, die man nach Erhalt der dritten Ausgabe kündigen musste, um kein zahlungspflichtiges Abo einzugehen. Ich hatte mir freilich vorgenommen, immer sofort nach Erhalt der dritten Ausgabe zu kündigen. (Bin Student und lebe finanziell mehr oder weniger von der Hand in den Mund. Richtige Abos sind ein Luxus, den ich mir momentan nicht leisten kann).
Ich habe gewartet und gewartet, doch die bestellten Probeabos sind niemals bei mir angekommen. Ich hab mich natürlich gewundert, hab mir dann aber keine großen Gedanken deswegen gemacht. Habe angenommen, dass das Kontingent vielleicht stark beschränkt ist und nur die ersten Besteller auch tatsächlich ein Probeabo erhalten.
Oder, dass es einfach Lieferschwierigkeiten gibt. Da die Vereinbarung vorsieht, dass der Empfänger erst nach Erhalt der dritten Ausgabe kündigen muss, hab ich dann auch keine Veranlassung gesehn, Kündigungen für die 5 Zeitschriften-Abos zu schreiben, schließlich hatte ich ja nie eine Zeitschrift zu Gesicht bekommen. Was ich zu dem Zeitpunkt nich wusste war, dass der Grund für die Nicht-Lieferung meine fehlerhafte Hausnummer-Angabe bei der Anmeldung bei Magclub.de war!
Sämtliche Zeitschriften wurden also höchstwarscheinlich regelmäßig an die falsche Adresse geschickt und sind vermutlich alle immer wieder Retour an die Verläge gegangen. Von all dem hab ich natürlich nie etwas mitbekommen. Heute dann hab ich verduzt eine Mahnung von einem der Verlage in meinem Briefkasten gefunden mit einer Forderung über 84€ für ein Zeitschriftenabo. Die Mahnung landete eher zufällig in meinem Postkasten, sie war nämlich ebenfalls an die falsche Hausnummer adressiert, bloß kannte der Postbote wohl meinen Namen und brachte ihn mit einem kleinen Vermerk auf dem Brief zu mir.
Und da wurde mir plötzlich klar, dass die Zeitschriften alle an die falsche Adresse geliefert wurden und dass es daran lag, dass ich die falsche Hausnummer angegeben hatte. Mitlerweile sind die Fristen, in denen ich die Probeabos hätte kündigen wollen natürlich längst abgelaufen und ich hab mir aller Voraussicht nach ohne es zu wollen 5 teure Jahresabos gesichert - ohne jemals eine einzige Ausgabe zu Gesicht bekommen zu haben.
Bislang ist ja nur diese eine Mahnung (eher zufällig) aufgetaucht, aber ich gehe davon aus, dass auch die anderen Verläge fleißig an eine falsche Adresse weitergeliefert haben und nun ihr Geld sehen wollen.
Das ganze Dilemma mit den ungewollten Abos kam also nur wegen eines blöden Zahlendrehers zustande, der mir leider erst heute aufgefallen ist. Die Probe-Abos hab ich alle in der Zeit zwischen Januar und März 2011 bestellt.
Nun meine Frage: Wie sollte ich vorgehn? Muss ich in den (extrem) sauren Apfel beißen und alle Verläge schriftlich über meine korrekte Adresse benachrichtigen, damit sie mir die Rechnungen für die 5 Zeitschriften-Abos zuschicken, für die ich dann alle blechen muss?
Die Kosten dürften sich locker auf 400 € belaufen, eine Summe, die mir die Tränen in die Augen treibt, zumal ich natürlich nie eine der Zeitschriften erhalten hab und demenstsprechend auch nie auf die Idee gekommen war, diese nicht erhaltenen Zeitschriften zu kündigen. All das nur wegen eines dummen Zahlendrehers

Mag mir jemand n guten Ratschlag geben?
Wär sehr nett von euch. danke


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von jauche_freddy am 10.07.2011 05:56
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Mit Magclub.de in den Ruin?! Bitte um Hilfe!
quote:
Mag mir jemand n guten Ratschlag geben?



Das Einfachste wäre wohl das Widerrufsrecht nach §§ 312d, 312b, 355 BGB auszuüben. Schriftlich, Zugang nachweisbar.

Die 2 Wochenfrist beginnt erst mit der ersten Abo-Lieferung zu laufen. Wenn die nie zugegangen ist, war das bisher nicht der Fall.

Ob das den Inkasso-/Mahnterror stoppt weiss ich nicht, begründet sind die Forderungen nach Widerruf jedenfalls nicht mehr.

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von flawless am 10.07.2011 10:44
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>Mit Magclub.de in den Ruin?! Bitte um Hilfe!
quote:
§ 312d BGB
Das Widerrufsrecht besteht , soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten , es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat...

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von Herr Rolof am 10.07.2011 12:20



Das ist schon richtig, im Grundsatz kein Widerruf.

Das gilt aber nur, wenn TE ordnungsgemäss darüber belehrt wurde, daß das Widerrufsrecht hier nicht besteht.

Kann ich mir bei der Sachlage nicht vorstellen, aber, ja, muss man sicherheitshalber prüfen.

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von flawless am 10.07.2011 12:45
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Mit Magclub.de in den Ruin?! Bitte um Hilfe!
quote:
quote:Das gilt aber nur, wenn TE ordnungsgemäss darüber belehrt wurde, daß das Widerrufsrecht hier nicht besteht

Das ist natürlich falsch.

...

von Herr Rolof am 10.07.2011 12:47



Dagegen:

3 U 55/09

http://www.internetrecht-rostock.de/hinweis-auf-nichtbestehen-widerrufsrecht.htm

Bei Zeitschriften-Abo´s besteht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 3 BGB kein Widerrufsrecht. Nach Ansicht des OLG Hamburg war der Zeitschriftenverlag daher verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht und dass die Bestellung des beworbenen Zeitschriften-Abo´s mithin unwiderruflich sei. Die entsprechende Information, nämlich dass ein Widerrufsrecht nicht besteht, muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Hinweis muss vor Abgabe der Vertragserklärung "klar und verständlich" erteilt werden und in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Vertragserklärung stehen [color=black][/color].

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von flawless am 10.07.2011 13:03
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>Mit Magclub.de in den Ruin?! Bitte um Hilfe!
quote:
quote:
Er begreift einfach nicht, daß man mit Urteilen von Instanzgerichten wenig in der Hand hat.

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von Herr Rolof am 10.07.2011 13:07


"Das OLG Hamburg hat deutlich gemacht, was sich eigentlich schon aus dem Gesetz ergibt, jedoch oftmals nicht transparent dargestellt wird.

...

Wer somit spezielle Waren anbietet, sollte seine Widerrufsbelehrung entsprechend modifizieren. In Fällen, in denen ein Widerrufsrecht grundsätzlich nicht besteht, muss darauf hingewiesen werden."

http://www.internetrecht-rostock.de/hinweis-auf-nichtbestehen-widerrufsrecht.htm

Ich bin ja bloß Laie, das halten jedenfalls Juristen davon.


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von flawless am 10.07.2011 13:17
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>Mit Magclub.de in den Ruin?! Bitte um Hilfe!
Herzlichen Dank für eure Hinweise.
Ich hab mir das mal näher angeschaut. Grundsätzlich weist magclub.de bei jedem angebotenen Probeabo auf folgendes hin:

quote:
Widerrufsbelehrung:
Sie sind berechtigt, Ihre Bestellung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitig Absendung des Widerrufs.

Allerdings tritt magclub.de ja nur als Vermittler zwischen mir und dem entsprechenden Verlag auf. Jedes mal, wenn magclub mir ein Angebot eines Probeabos unterbreitete, wurde zusätzlich auf die jeweiligen AGBs des Verlages verwiesen, die dann auf der Bestellseite auch direkt einsehbar waren. Ich habe das heute einmal nachgelesen und festegestellt, dass bei den 5 Abos um die es geht nur ein Verlag in den AGBs für ein Zeitschriftenabo das Wiederrufsrecht ausschließt (Wirtschaftswoche), ein weiterer Verlag in den AGBs keine Angaben dazu macht, und die beiden anderen fraglichen Verlage in ihren AGBs ein Wiederrufsrecht gewähren.
Das liest sich dann in den AGBs der letztgenannten beiden Verlage etwa so: (und damit fast identisch mit obiger Erklärung)

quote:
Sie können Ihre Vetragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Ich frage mich bloß, ob ich überhaupt in der Position bin, die Vertragserklärungen jetzt noch zu widerrufen, schließlich kamen all die Zeitschriften nur deswegen nicht bei mir an, weil ich versehentlich die falsche Hausnummer angegeben hatte.
Beginnt die 14-tägige Frist tatsächlich erst, wenn ich die erste Zeitschrift des jeweiligen Probeabos in Empfang nehme, selbst wenn die Ursache der nicht erfolgten Zustellung meine urtümliche Adressangabe war?


Ein anderer Ansatz: Es galt ja in allen 5 Fällen die Vereinbarung, dass ein Jahresabo erst abgeschlossen wird, wenn ich bis 10 Tage nach Erhalt der jeweils dritten Ausgabe nicht schriftlich kündige.
Nun hätten die Verlage doch sehen müssen, dass alle gelieferten Zeitschriften von der Post wieder retour geschickt wurden, vermutlich mit der Bemerkung "Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln".
Somit konnte ich ja gar nicht ahnen, wann ich die Abos hätte kündigen müssen, da mich nie eine Zeitschrift erreichte. War es trotzdem legitim, dass die Verlage mein Schweigen als Zustimmung werteten und mir Jahres-Abos in Rechnung stellten, obwohl es offensichtlich war, dass die ersten 3 Testausgaben nie bei mir angekommen waren?

Danke nochmals an Alle für eure kompetenten Hinweise!




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von jauche_freddy am 10.07.2011 21:24
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>Mit Magclub.de in den Ruin?! Bitte um Hilfe!
quote:
Ein anderer Ansatz: Es galt ja in allen 5 Fällen die Vereinbarung, dass ein Jahresabo erst abgeschlossen wird, wenn ich bis 10 Tage nach Erhalt der jeweils dritten Ausgabe nicht schriftlich kündige.

Das dürfte der Königsweg sein, da du die Zeitschriften nicht erhalten hast.

Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Zustimmung, hier sicher nicht, das mit dem Zahlendreher musst du ja nicht an die grosse Glocke hängen. Damit wären alle Abos "erledigt", schriftlich kündigen, keine Ware erhalten.

Das vertragliche Widerrufsrecht, das dir eingeräumt wurde, solltest du parallel, gleichzeitig ausüben, schadet ja nicht. Ob das erst mit Lieferung der 1. Zeitung beginnt, müsste man herleiten.

Sinn macht es eigentlich nur, wenn man sich das Blatt in Ruhe ansehen und dann entscheiden können soll. Aus Sicht der Verlage könnte es der Versuch sein, das OLG-HH und die fällige BGH-Entscheidung zu umgehen, würde gegen Warenerhalt als Fristbeginn sprechen. Ergebnis offen.

Wegen der falschen Anschrift, wie gesagt, du musst das nicht offenbaren, drohen dir theoretisch Schadensersatzansprüche. Mehr als die Portokosten blieben da aber wohl nicht übrig.

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von flawless am 10.07.2011 22:02
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