Mit AU zur Schule aber nicht zum Betrieb?

31. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.11.2023 12:51:40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit AU zur Schule aber nicht zum Betrieb?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem. Mitten in der Woche hatte ich beim Schulsport einen Unfall und wurde ins Krankenhaus gebracht mit einem RTW. Knie verdreht, verstaucht. Keine Knochenbrüche.

Tat halt saumäßig weh und ist nach wie vor nicht gerade top. Kann mich mit Krücken soweit fortbewegen.

Nun bin ich in einem Ausbildungsverhältnis und auch aus der Probezeit raus. Ist halt ein Stück dorthin und ich möchte mein Bein natürlich nicht unnötig belasten. Der Arzt hat mich bis zum 17.02. krank geschrieben.


Selbst wenn mein Betrieb sagen würde: Min Jung, beib Daheim. Ich muss unbedingt zur Schule die beiden Male in der Woche, da ich mir nicht leisten kann den wichtigen Schulstoff jetzt zu verpassen. Ist auch nicht weit, könnte mit Krücken hinhumpeln.

Aber wie ist es dann mit der Versicherung und mit dem Geld? Mein Betrieb bekommt ja etwas zurück von der Krankenkasse wenn ich krank bin. Sollte ich aber zur Schule gehen erlischt doch die Gültigkeit der AU? Oder wie ist das?

Bin echt überfordert gerade .. :(

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Der beste Ansprechpartner dafür ist Ihr Arzt. Wenn er den Schulbesuch erlaubt, Sie aber für die Arbeit als nicht arbeitsfähig einstuft, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Ich würde mir ggf. ein Attest vom Arzt diesbezüglich ausstellen lassen, damit Sie bei etwaigen Rückfragen seitens Ihres Arbeitgebers sicher sein können, sich nicht nur auf das Gedächtnis Ihres Arztes verlassen zu müssen.

Viele Grüße!

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#2
 Von 
guest-12326.11.2023 12:51:40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Dankeschön!

Werde dies meinem Arzt und meinem Chef so mitteilen.

Würde gerne wieder zur Arbeit sobald es geht, habe nur auch etwas Sorge um mein Bein, gerade beim Autofahren. Sollte etwas passieren, so bekäme ich ja auch auf jeden Fall eine Teilschuld oder? Also in der Zeit, in welcher ich eigentlich krank geschrieben bin ...

Gruß

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