Mit 1,9g Cannabis erwischt worden, droht ein nachträglicher Drogentest?

9. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lance1337
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit 1,9g Cannabis erwischt worden, droht ein nachträglicher Drogentest?

Guten Tag,

ich wurde von circa 1 1/2 Monaten von Zivilpolizisten (die sich im Übrigen nicht ausgewiesen haben) auf dem Zeltplatz eines Festival in NRW mit 1,9 Gramm Cannabis erwischt.
Meine Personalien wurden aufgenommen und das war's. Ich wurde nicht beim Konsum erwischt und es wurde auch kein Drogentest gemacht. Nach circa 5 Tagen bekam ich dann den Brief vom Polizeipräsidium. Dort stand, dass mir vorgeworfen wird eine Straftag nach dem Betäubungmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen (Par. 29 BtMG) begangen zu haben. Bei Versuch stand "Nein". Ich habe daraufhin im Äußerungsbogen den Vorwurf mit einer schriftlichen Äußerung zurückgewiesen.
Ich habe zusammengefasst geschrieben, dass ich mir nur eine Zigarette drehen wollte, nach dem erst besten Tabak gegriffen habe und gar nicht wusste, dass sich in dem Tabakpäckchen Cannabis befindet. Und das Tabakpäckchen hätte ja jeder auf dem Zeltplatz auf unseren Tisch legen können. Ich habe auch 6 Zeugen (Die Polizisten waren zu 2).
Die Tat stand nicht im Zusammenhang mit einem KFZ. Nun frage ich mich, ob ich vielleicht trotzdem nachträglich einen Drogentest machen muss. Und ob ich meinen Führerschein verlieren könnte.
Ich habe seit dem nicht mehr gekifft, aber da ich bald in den Niederlanden Urlaub mache und dort eigentlich auf jeden Fall kiffen möchte, brauche ich irgendeine Art Gewissheit, das ich nicht doch noch nachträglich einen Drogentest machen muss.
Ich bin Ersttäter und hatte vorher noch nie mit der Polizei zu tun.

Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort.
Grüße Lance

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nun frage ich mich, ob ich vielleicht trotzdem nachträglich einen Drogentest machen muss. Möglich - siehe nächste Frage.
Und ob ich meinen Führerschein verlieren könnte. Nö, aber es könnte ein ärztliches Gutachten angeordnet werden. Dazu gehört auch ein Drogentest.
Ich habe auch 6 Zeugen Und die wissen jetzt woher, daß Sie nichts von dem Cannabis wußten?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

6 Zeugen dafür, "dass jeder das Zeug hätte auf den Tisch legen können", nutzen - gar nichts.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.