
Im Skandal um sexuellen Missbrauch an deutschen Jesuiten-Schulen prüft eine Rechtsanwältin im Auftrag eines Opfers eine Zivilklage. Das Vorgehen gegen das Berliner Canisius-Kolleg habe ihrer Meinung nach Aussicht auf Erfolg, sagte die auf Missbrauchsfälle spezialisierte Juristin Manuela Groll. Die Schulleitung habe in den 70er und 80er Jahren möglicherweise trotz Anzeichen und Hinweisen nicht verhindert, dass auch weitere Opfer geschädigt wurden. Auch wenn die Taten selbst strafrechtlich eventuell verjährt seien, könne trotzdem ein zivilrechtlicher Anspruch bestehen, sagte sie.
Dem von ihr vertretenen Opfer gehe es dabei sowohl um "wirkliche" Aufklärung als auch um Genugtuung, sagte Groll dem rbb-Sender Radio eins. Groll sagte, dass ihr Mandant als Hauptbevollmächtigter auftrete, an den sich weitere Opfer wenden könnten, um gegebenenfalls eine Sammelklage anzustreben.
In den vergangenen Tagen war bekanntgeworden, dass es an dem Canisius-Kolleg in Berlin und anderen Schulen und Einrichtungen des Jesuiten-Ordens früher zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch gegeben hat. Dafür sollen drei Patres verantwortlich sein, die jahrzehntelang als Lehrer und Jugendseelsorger tätig waren. Sie arbeiteten außer an dem Gymnasium in der Hauptstadt auch in Hamburg, in St. Blasien im Schwarzwald sowie in Göttingen, Hildesheim und Hannover.
Bislang meldeten sich bundesweit mindestens etwa 30 potenzielle Opfer der Beschuldigten, die ihre Taten teilweise einräumten. Die Leitung der Jesuiten gab zu, dass der deutsche Orden schon in den 80er Jahren Hinweise auf mögliche Missbrauchsfälle hatte. Die Ordensführung habe keine Anzeigen erstattet und versucht, das Problem intern zu regeln.
4. Februar 2010 - 17.07 Uhr
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