Ich habe mal eine Frage an euch, eine mir bekannte unterschlägt einen gefunden Führerschein und schafft sich damit Zugang zu Diskotheken etc. weil die Frau auf dem Führerschein über achtzehn ist, sie aber nicht. Sollte man das anzeigen? Was für eine Straftat ist das überhaupt bzw. welche Strafe blüht ihr da? Wird das überhaupt weiterverfolgt?? Wenn ich sie anzeige, gehe ich davon aus, dass sie sagt sie hätte den Führerschein gar nicht und ich würde mir dass nur Ausdenken. Wie kann man das umgehen??
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Missbrauch von Führerschein und Fundunterschlagung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Interessante Frage. Bei § 281 StGB
wäre ich mir nicht so sicher. Schließlich ist ein Führerschein kein Ausweis. Mitunter wird ein Führerschein, wenn auch nicht dafür weder vorgesehen noch zugelassen, aber im Sinne von § 281 (2) StGB
eingesetzt. Vielleicht kann sich dazu noch ein User mit fundierter Begründung äußern. Ich bin mir da jedenfalls unsicher ob § 281 StGB
hier anwendbar wäre.
Ähnlich unsicher bin ich mir bei § 246 StGB
. Da gibt es doch auch eine Bagatellgrenze. Der Sachwert eines Führerscheins ist ja nun nicht sehr groß. Wäre § 246 StGB
hier wirklich anwendbar?
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
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Was ich vll noch ergänzen möchte, durch den Führerschein wurden ja auch Branntweinhaltige Getränke, etc. erworben. Also Dinge die erst mit Volljährigkeit erlaubt sind
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Macht nix. Eine minderjährige Person macht sich nicht strafbar wenn sie sich alkoholhaltige Getränke beschafft.
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--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Warum bist Du Dir bei § 281 nicht sicher? <hr size=1 noshade>Das habe ich doch oben begründet.
quote:<hr size=1 noshade>Es ist doch eine behördliche Urkunde und kein "Schülerausweis"?! <hr size=1 noshade>Das ist richtig. Es handelt sich aber nicht um einen Ausweis. Deshalb habe ich die Frage aufgeworfen ob ein Führerschein als Ausweis im Sinne von § 281 StGB angesehen werden kann. Ich habe nicht behauptet, dass dies ausgeschlossen ist sondern lediglich hinterfragt. Eine Antwort steht noch aus und konnte auch von Dir nicht geliefert werden.
quote:<hr size=1 noshade>Auch § 246 scheint schlüssig zu sein, sollte es sich tatsächlich um eine Unterschlagung handeln. <hr size=1 noshade>Dass hier ein Fund unterschlagen wurde habe ich nicht angezweifelt. Ich habe lediglich die Frage aufgeworfen ob hier in Anbetracht der Bagatellgrenze auch eine strafrechtlich relevante Fundunterschlagung vorliegt.
Nachdem ich zwischenzeitlich nachgeschaut habe wie viel ein Ersatzführerschein kostet bin ich aber zu der Erkenntnis gelangt das der Wert eines Führerscheins die Bagatellgrenze übersteigen dürfte und somit tatsächlich eine Fundunterschlagung im Sinne des § 246 StGB vorliegen dürfte.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Seit ihr der MEinung, dass ich das anzeigen soll oder ist dass eurer Meinung nacht nicht so tragisch und somit einer Anzeige nihct wert?
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--- editiert vom Admin
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