Missbrauch durch eine Bundesbehörde?
Wieder einige Fragen nicht nur an Sozialdemokraten, sondern auch an Amtsträger!
Anmerkung aus “Materielle Privatisierung” der Friedrich Ebert Stiftung:
Eingriffsverwaltung bedeutet Ausübung von Staatsgewalt. Die Ausübung der Staatsgewalt bedarf der Legitimation. Die Legitimation ergibt sich aus der jeweiligen Verfassung. Daher ist einer Privatisierung entzogen grundsätzlich der gesamte Bereich der sog. Eingriffsverwaltung, also der Bereich, in dem die öffentliche Verwaltung mit Geboten, Anordnungen, Verboten usw. unmittelbar in Freiheit und Eigentum des Bürgers eingreift. Solche Eingriffe oder Zugriffe können mit Rücksicht auf den Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer gesetzlichen Ermächtigung (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht Privaten überlassen werden.
Fragen zu den mir vom Arbeitsamt befristet privatrechtlich aufgezwungenen Aufgaben wie:
= meine Pflichten zur Vornahme von Außenprüfungen bei Arbeitgebern ohne
konkreten Anfangsverdacht gesetzwidrigen Handelns.
= dazu meine Pflicht des Betretens von Grundstücken und Geschäftsräumen
von Arbeitgebern auch ohne dessen Einwilligung während der Geschäftszeiten.
= meine Pflichten, in dessen Geschäftsräumen Einsicht in die Lohn-, Melde- oder
vergleichbarer Unterlagen des Arbeitgebers nehmen zu müssen.
= die Pflicht zur Vernehmung von Zeugen und zur Überprüfung von
Personalien der in den Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück des
Arbeitgebers angetroffenen tätigen Personen.
= die Pflicht der Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln und meine
Pflichten zur Beschlagnahme und Sicherung von Beweisunterlagen und von
Daten die der Arbeitgeber in automatisierten Dateien gespeichert hat und mein
Auftrag, auf Kosten des Arbeitsamtes Datenbestände aussondern und
einziehen zu müssen.
= meine Pflicht aufzufordern und darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber meine
Prüfungen für das Arbeitsamt unter Androhung weiterer Maßnahmen zu dulden
und hierbei mitzuwirken hat.
= die Pflicht den Arbeitgeber auf sein Recht hinzuweisen, Auskünfte auf Fragen,
deren Beantwortung dem Auskunftsverpflichteten selbst oder einer ihm nahe
stehenden Person die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer
Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, verweigern zu können.
Waren und sind das Aufgaben der Eingriffsverwaltung einer Verfolgungsbehörde ?
Durften diese Aufgaben privatisiert werden ?
Wurden hier durch Amtsträger Rechte gebeugt ?
Wurde hier durch Zustimmung von Parteien und Gremien mitgeholfen Strafe zu vereiteln ?
Sollte oder muss ich hierzu noch Strafantrag stellen ?
Antworten und Tipps angenehm!
Joachim Kraus
Tel.: 037436 83988 Mail: demoliekratie@web.de
von zweimal am 30.11.2008 22:04
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