Missachtung der AGB? Verweigerung der Annahme von Post in Ferienresort

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.07.2017 01:21:38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Missachtung der AGB? Verweigerung der Annahme von Post in Ferienresort

Ich erwartete eine überaus wichtig Postsendung (wichtige Unterlagen). Da ich aus beruflichen Gründen in eine andere Region innerhalb Deutschlands kurzfristig umziehen musste und auf die Schnelle keine Wohnung bekam, habe ich mich in eine Ferienhaus in einem Ferienresort eingemietet. Dort sthet in den AGB und in der Informationsbroschüre für alle Gäste : "Post wird an der Parkrezeption abgegeben und dort für Sie verwahrt. dringende Benachrichtigungen bringen wir direkt zu Ihrer Ferienunterkunft. Sollten Sie nicht anwesend sein hinterlassen wir deutlich sichtbar eine Nachricht für Sie."

Nun habe ich wie erwähnt eine Sendung erwartet, dem Rezeptionist vor Ort unverzüglich informiert und er sicherte mir zu, dass ich umgehend informiert werde sobald die Sendung eintreffen würde, meine Handynummer war auch hinterlegt.
Die Sendung sollte dann per DHL zugestellt werden, doch die Dame an der Rezeption hat die Annahme einfach verweigert!!!

Am heutigen Tage habe ich sie darauf angesprochen und sie sagte lediglich: "...ich wusste nicht, dass Sie da sind...!"
Diese Aussage finde ich inakzeptabel und einfach nur deplatziert! Wie kann ich nun vorgehen? Ich muss mit viel Aufwand versuchen das Paket noch zu erhaschen. Aber ich bin der Meinung, dass die Dame an der Rezeption nicht korrekt gehandelt hat und nur wegen ihres Unvermögens muss ich nun einen großen Aufwand, Unannehmlichkeiten und Mehrkosten in Kauf nehmen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Anna-Lena29):
Wie kann ich nun vorgehen?

Am besten nicht das ganze Forum mit dem gleichen Beitrag zupflastern.


Als zweites würde mir überlegen, wie ich das
Zitat (von Anna-Lena29):
dem Rezeptionist vor Ort unverzüglich informiert

denn beweisen könnte.


Und als drittes würde ich mal mit dem Chef reden, was er sich denn so an Kompensation vorstellt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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