Mir wurde gesagt ich unterzeichne ein Gewinnspiel, es war jedoch ein Vertag (12 Monate)

17. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
ThisGuyDino
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mir wurde gesagt ich unterzeichne ein Gewinnspiel, es war jedoch ein Vertag (12 Monate)

Liebe Communtiy,

ich habe am 22.06. bei einem Gewinnspiel mit gemacht. Eine Tuning Firma hat Felgen verlost. Da ich der Sache ziemlich gleichgültig gegenüber stand, habe ich mich dazu hinreissen lassen, einfach mal mein Glück zu versuchen. Die Mitarbeiterin vor Ort hat dann die Daten von meinem Pass abgeschrieben, sodass ich im Gewinnfall benachrichtigt werden kann, sagte Sie jedenfalls. Ich wusste allerdings nicht, dass Sie mich bereits als kostenpflichtiges (12 Monate) einträgt und meine Unterschrift der Bestätigung dieser galt. Sie hat mich nicht darauf hingewiesen, dass ich mich als Mitglied eintrage, dass ich eine 14 Tage Stornierungsfrist habe oder dass diese "Mitgliedschaft" 12€ im Monat kostet. Ich bin mir sicher, das diese Art der Kunden Akquise nicht legal ist und würde mich über einen Rat freuen, wie ich diese Vertragsbindung als nicht gültig anerkennen lassen kann.

(Die Bestätigung der Mitgliedschaft bzw. Zahlungsaufforderung erhielt ich erst lange nach dem Ablauf der Stornierungsfrist und ich beziehe keinerlei Leistung/Service dieser Firma)

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Also hast du den Vertrag gar nicht gelesen? Dann selbst schuld.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ich bin mir sicher, das diese Art der Kunden Akquise nicht legal ist

Ist es auch nicht.
Das Problem ist die Beweisbarkeit.
Der Anbieter hat als Beweis Ihre Unterschrift unter der Bestätigung.
Was haben Sie an Beweismitteln entgegenzusetzen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119645 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der Anbieter hat als Beweis Ihre Unterschrift unter der Bestätigung.

Nicht zu vergessen die Daten aus dem Pass (Pass-Nr., ...).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Was lernen wir daraus? IMMER, JEDES MAL, wenn eine Unterschrift verlangt wird, ALLES KOMPLETT lesen, was darüber steht.

Teures Lehrgeld, aber in Zukunft passiert Ihnen das hoffentlich nicht mehr. Hätte noch schlimmer kommen können.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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