Minusstunden durch Urlaub, Feiertage oder Krankheit

15. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Daxi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden durch Urlaub, Feiertage oder Krankheit

Guten Tag,

ich habe bisher keinen passenden Beitrag im Forum zu meinem Anliegen finden können.

Un zwar geht es darum, dass bei uns im Betrieb Minusstunden durch Krankheit, Uhrlaubs- oder Feiertage aufgebaut werden.

Sollte einer dieser Fälle bei uns eintreten sind wir verpflichtet unseren Faktor der durchschnittlichen Arbeitszeit (Bsp. 40Std/Wo = 8Std./Tag) und nicht die tatsächliche Dienstzeit in dem Stundennachweis einzutragen.

Da nicht jeder Tag gleich viele Arbeitsstunden hat (z.B. Montags 9 Stunden, Dienstags 9 Stunden, Mittwochs 10 Stunden, Donnerstags und Freitags jeweils 6 Stunden) baut man an den ersten 3 Tagen der Woche Minusstunden auf, sollte man dort erkrankt sein, Urlaub haben oder wenn es Feiertage sind.

Ist das wirklich rechtens? Ich habe es dort selbst schon miterlebt, dass eine Mitarbeitende dort einige Minustunden angesammelt hat, durch besagte Vorfälle. Diese mussten dann irgendwie durch Mehrarbeit und Überstunden ausgeglichen werden.

Fakt ist, dass man an kürzen Tagen dann zwar Überstunden machen würde, das jedoch a. selten vorkommt und b. auch nicht in der Waage steht.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Durch Krankheit darf niemand schlechter gestellt werden, als wenn er gearbeitet hätte. Da halte ich das für nicht korrekt.

Bei Urlaub is es IMHO in Ordnung, den Durchschnittswert zu nehmen; bei Überstundenabbau ist es sinnvoll, die tatsächlich zu arbeitetenden Stunden an dem Tag anzusetzen.

Und Feiertage sind eben frei - das hat mit dem Arbeitszeitstundenkonto ja überhaupt nichts zu tun. Ihr bekommt ja auch nicht 8 Stunden gutgeschrieben, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

/// ich habe bisher keinen passenden Beitrag im Forum zu meinem Anliegen finden können.

Das Thema kommt ständig wieder und es ist immer dasselbe:
Urlaub und Krankheit bedeuten arbeitsrechtlich 'erlaubte Abwesenheit' mit der Folge, dass AN zu stellen ist, also ob er gearbeitet hätte - also mit den tatsächlichen Werten und nicht mit Durchschnitten. Da ist eure Verwaltung ein wenig zu faul oder der Programmierer für die Zeiterfassung.
Weder im Urlaub noch im Krankheitsfall dürfen Minusstunden entstehen.
An Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, ist die AZ auch so zu rechnen, wie betriebsüblich an diesem Tag gearbeitet worden wäre - Montag also ggf. anders als Donnerstag.
Die Frage ist, wie ihr das ändern könnt. Einen BR habt ihr wohl nicht, oder? Ansonsten wird es nur kollektiv gehen, indem alle - oder möglichst viele - deswegen vorstellig werden und Beschwerde einlegen. Oder es klagt jemand, der nix mehr zu verlieren hat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daxi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön.

Nein wir haben keinen BR.

Ich werde mich dann selbst mal darum kümmern.
Ich bin nicht mehr lange dort und habe somit selber nichts mehr zu verlieren :)

Es gibt auch Unternehmen, wie z.B. Gewerkschaften, an die ich mich diesbezüglich wenden werde.

Dankeschön.

0x Hilfreiche Antwort

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