Wir haben ein ordnungsgemäss gemeldestes Mitglied als Minijobber. Jetzt stellt sich die Frage, dürfte dieses Mitglied auch in den Vorstand?
Moralisch und rechtlich ist hier natürlich zu trennen. Moralisch schon deswegen, weil der Minijobber natürlich nach § 26 BGB
durch die geschäftsführende Tätigkeit theoretisch sein eigener Arbeitgeber wird (allerdings geht bei uns alles nur mit 2 Unterschriften).
Aber spricht rechtlich etwas dagegen?
Minijobber und Vorstandsmitglied
10. Dezember 2009
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Frage vom 10. Dezember 2009 | 10:02
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Minijobber und Vorstandsmitglied
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