Minijob während des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

20. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Rolli999
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Minijob während des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

Hallo,
wenn jemand eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf er 345 Euro pro Monat dazu verdienen. Ist bei einem solchen Minijob brutto gleich netto oder gibt es Abzüge? Wahrscheinlich werden Steuern abgezogen aber keine Sozialversicherungsbeiträge, oder? Und wie ist es für den Arbeitgeber? Muss der irgendwelche Beiträge abführen? Wenn ja, welche sind das? Soviel ich weiß, darf der Rentner nicht mehr als 14 Stunden pro Woche arbeiten. Gibt es auch eine Beschränkung pro Tag? Vielleicht drei Stunden? Oder darf der Rentner z.B. zweimal je 7 Stunden pro Woche arbeiten? Wer kennt sich aus?
Gruss,
Rolli

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Quelle: www.bfa.de:


Wer die Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe bezieht, darf seit dem 01.04.2003 340,00 EUR brutto hinzuverdienen. Ab 01.01.2004 sind es 345,00 EUR.

Wer mehr verdient, kann diese Rente auch i. H. von 3/4, 1/2 oder 1/4 beziehen.

Die individuelle Hinzuverdienstgrenze ergibt sich u.a. aus dem Entgelt der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung.

Falls Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

was heistt eigentlich volle erwerbsminderung???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

voll heißt nicht mehr als 3 Stunden arbeiten können.

teilweie erwerbsgemindert 6 Stunden

§ 43 SGB VI

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

ahhh... danke ...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen