Durch ein Angebot eines Tutoriums als Minijob, also auf 450€-Basis, hätte ich eine Frage bezüglich der Ausübung dieser Tätigkeit neben Selbstständigkeit und Studium.
Ist es steuerrechtlich in Ordnung diese Kombination auszuüben, ohne mit großen steuerlichen Abzügen zu rechnen ?
Wird hierbei die familiäre Krankenversicherung und/oder das Kindergeld gekappt?
Und falls eins dieser oder beide gekappt werden sollten, ist es möglich diese wieder zurückzubekommen, nachdem man dem Minijob nicht mehr ausübt ?
Krankenversicherung hatte ich gelesen, muss man ca. ab 400€ selbst zahlen, gilt diese Grenze auch bei Selbstständigkeit + Minijob ?
Gibt es hier für Studenten besondere Regelungen, die man zu beachten hat ?
In meiner Selbstständigkeit verdiene ich ca. 300 - 400 € im Monat (nicht darüber hinaus), weshalb dies unter die Kleinunternehmer-Regelung fällt.
Bei den Arbeitsstunden komme ich selbst mit dem Minijob nicht über 20 Stunden pro Woche. (Dies hatte ich schon öfters als Grenze gelesen, bis wohin man Kindergeld weiterhin bekommt)
Die Selbstständigkeit führe ich schon seit knapp 1 Jahr aus.
Ich hoffe es ist in Ordnung, dass ich hier einfach ins blaue Frage.
Vielen herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Minijob während Selbstständigkeit + Studium ?
29. März 2017
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Frage vom 29. März 2017 | 12:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob während Selbstständigkeit + Studium ?
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#1
Antwort vom 4. April 2017 | 14:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Ist es steuerrechtlich in Ordnung diese Kombination auszuüben, ohne mit großen steuerlichen Abzügen zu rechnen ? Da ein "echter" Minijob mit Pauschalversteuerung durch den AG gar kein steuerlich relevantes Einkommen für den AN darstellt, muß da auch keine Steuer gezahlt werden.
Dies hatte ich schon öfters als Grenze gelesen, bis wohin man Kindergeld weiterhin bekommt Das gilt aber nur für Zweitausbildungen - in der Erstausbildung gibt es keine Obergrenze.
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