quote:Es ehrt Dich, Schulden abtragen zu wollen. Von ALG II ist das im Zweifelsfall aber mal vorrübergehend nicht möglich. Dafür einen Minijob anzunehmen und bei der ARGE nicht zu melden, ist ganz eindeutig Betrug. Du wirst mit einem entsprechenden Strafverfahren und daraus resultierend mit einer Geldstrafe rechnen müssen.
Ich beziehe Hartz IV und habe seit einem knappen Jahr einen Minijob, den ich aber nicht bei der ARGE angegeben habe, da ich erst mal Schulden abtragen wollte.
quote:Auch als Minijobber bist Du, wenn das wenigstens korrekt läuft, als Arbeitnehmer angemeldet. Irgendwann wird diese Beschäftigung also mit absoluter Sicherheit auffliegen, weil die ARGE regelmässig entsprechende Datenabgleiche vornimmt. Und bevor die Frage kommt, ob das überhaupt zulässig ist sei auch erwähnt, dass die ARGE dazu nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet ist. Wie kommst Du darauf, dass die ARGE auf Deinen Minijob aufmerksam geworden ist? Gibt es bereits ein entsprechendes Schreiben?
Ich fürchte sie sind mir jetzt dahinter gekommen
quote:Du kannst reumütig der ARGE den Minijob mitteilen und auch, dass Du es bisher versäumt hast, diesen zu melden. Zeige echte Reue und die Bereitschaft (kommst Du ohnehin nicht drum rum), die zuviel erhaltenen Leistungen in Raten zurück zu zahlen. Mit viel Glück kommst Du so vielleicht noch um das Strafverfahren herum, zumindest wenn die ARGE bisher keine Kenntnis von Deinem Job hat.
Könnt ihr mir einen Rat geben was ich machen kann?
quote:Im ersten Schritt wird eine Anhörung stattfinden. Das heißt, die ARGE wird Dir mitteilen, dass nach ihrem Kenntnisstand Du seit dem xx.xx.xxxx einer Erwerbstätigkeit nachgehst und es dadurch zu einem Wegfall, mindestens aber einer Reduzierung Deines Leistungesanspruchs gekommen ist. Dazu kannst Du Dich dann entsprechend äußern. Dabei wirst Du dann auch die entsprechenden Einkommensnachweise vorlegen müssen.Als nächstes wird die ARGE errechnen, wie hoch die überzahlte Summe insgesamt ist und diese zurück fordern. Dafür wird ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlassen. Die Rückforderng wird üblicherweise mit zukünftigen Leistungen aufgerechnet, wobei die Aufrechnung max. 30% der Regelleistung betragen darf.Es kann auch passieren, dass die ARGE zunächst einmal die Leistungen bis zur Klärung des Sachverhaltes vollständig einstellt. Das wäre allerdings wohl unzulässig.Zu guter Letzt wird die ARGE dann prüfen, ob Strafanzeige erstattet wird. Dieses dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zumindest dann passieren, wenn die ARGE von Deinem Job Kenntnis erlangt hat, bevor Du das gemeldet hast.Sollte auf eine Strafanzeige verzichtet werden, liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor, für die die ARGE ein Bußgeld festsetzen kann.Zu guter Letzt wird die ARGE Dir besonders genau auf die Finger schauen, solange Du im Leistungsbezug stehst.Gruß,Axel
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