Hallo,
im 622 BGB steht leider nix von Probezeit.....
Mal angenommen Herr A arbeitet seit 2 Monaten bei Firma F.
A wurde plötzlich krank hat es vor Arbeitsbeginn gleich gemeldet und auch ne Krankmeldung.
Darf der Arbeigeber fristlos kündigen?
Beginnt die Kündigungrist erst am Zugang der Kündigung an zu laufen?
Last but not least.
Wie lange beträgt die Kündigunsfrist ?
Und habe ich ein Recht auf Lohnfortzahlung... wenni ich die weiteren 4 Wochen krank geschrieben bin? Und ich regelmässig herr A lohn in höhe von 350 euro erhalten haben........ ist es ja kein aushilfsjob auf abruf.... und besteht ei
Es wäre ja dann keine Fristlose Kündigung, da Krank.
Danke
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Minijob 450 Euro Kündigunsfrist Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:<hr size=1 noshade>im 622 BGB steht leider nix von Probezeit..... <hr size=1 noshade>
Nicht? Wie wäre es mit Abs. 3?
quote:<hr size=1 noshade>Darf der Arbeigeber fristlos kündigen? <hr size=1 noshade>
Wenn es dafür keine anderen Gründe als die Krankmeldung des AN gibt - nein. Leider ist die Antwort auf eine Frage mit "darf der AG dies oder jenes" regelmässig nur theoretischer Natur. Ein AG kann so ziemlich alles machen, gerne auch ohne Grund fristlos kündigen.
Ob das rechtlich zulässig ist, spielt erst eine Rolle, wenn der AN sich dagegen rechtlich wehrt.
quote:<hr size=1 noshade>Wie lange beträgt die Kündigunsfrist ? <hr size=1 noshade>
Kommt darauf an, was vertraglich vereinbart ist. Wurde eine Probzeit vereinbart? Interessant wäre auch, ob gegebenenfalls ein Tarifvertrag oder gar ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag zur Anwendung kommt.
quote:<hr size=1 noshade>Und habe ich ein Recht auf Lohnfortzahlung... wenni ich die weiteren 4 Wochen krank geschrieben bin? <hr size=1 noshade>
Wenn das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen besteht, so besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung für längstens 6 Wochen. Gegebenenfalls käme noch § 8 EntgFG hinzu - erst recht, wenn der AG nach der AU-Meldung sofort fristlos kündigt.
Als erstes müsste man aber die fristlose Kündigung innerhalb der 3-Wochen-Frist arbeitsgerichtlich angreifen.
Hi,
Danke erstmal:)
622bgb besagt: (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Bei deinm Vorliegenden Fall wurde ein Arbeitvertrag mündlich geschlossen. Probezeit wurde nicht vereinbart.
Der Angestellte ist nicht im Tarivertrag bzw der Betrieb.
Das Arbeitsverhälnis beträgt länger als 4 Wochen und es wurde regelmäßig ein Lohn von cirka 300-400 Euro gezahlt.....
Also wäre es ja auch kein Job auf Abruf.
Wie sieht die Situation jetzt aus?
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Wenn keine Probezeit vereinbart wurde und kein TV gilt, dann beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats.
Hallo, ok danke erstmal.......
was mache ich wenn der arbeitgeber plötzlich garnichts oder zu wenig überweist.
Er kann ja behaupten ich wäre ein Arbeitnehmer auf Abruf oder?
gruß
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Was-wäre-wenn-Fragen sind mühsam.
Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag oder aus der Arbeitspraxis gibt es Arbeitsgerichte .
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