>Minijob - Nachzahlung von Lohn
wenn du als minijober bei der knappschaft gemeldet bist, sehe ich kein problem. für den minijob werden die beiträge vom AG pauschal erhoben.
bleibt nur die frage, ob du tatsächlich angemeldet bist. da du mit deinem AG offenbar gut kannst, sollte das ohne weiteres zu klären sein. gegebenenfalls muss dein AG dich rückwirkend anmelden.
gleichwohl sollte die firma dir zwei überweisungen machen, denke ich: eine für 2010, eine für heuer ... oder wenigstens eine transparente abrechnung schicken, wie sich der lohn auf beide jahre verteilt.
-- Editiert am 26.06.2011 17:07
von blaubär+ am 26.06.2011 16:53
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