Hallo,
ich bin aktuell etwas verwirrt was das Recht auf den Urlaubsanspruch angeht und habe Fragen zu einigen Dingen, die nach der Kündigung nun auftreten.
Punkt 1 - Urlaubsanspruch:
Gekündigt wurde am 22.06. zum 31.07.. Wird daraus ein Anspruch auf vollen Urlaub gemäß §4 BUrlG
, d.h. laut Arbeitsvertrag 36 Tage? Wenn ein Urlaub aber nach dem Kündigungsdatum genehmigt wurde, werden diese Urlaubstage wieder "frei" zu Verwendung und können demnach verplant werden?
Punkt 2 - Dienstplan
Nach einem Gespräch mit dem AG auf Urlaubsverlegung auf den Monatsanfang (aufgrund von Prüfungen) und der Zustimmen dazu sollte man eigentlich davon ausgehene das dem so ist. Eine Woche später folgte die Kündigung seitens des AN wie oben bereits geschrieben.
Diese Woche stand der AN nicht auf dem Dienstplan, an dem Tag, an dem er normal gearbeitet hat. Annahme: Urlaub greift, er braucht nicht zu kommen. Freitags soll er nun aber erscheinen.
Frage 1: Wenn der AG davon ausging, dass der AN am Dienstag hätte Arbeiten müssen, er ihn aber nicht auf den Dienstplan schrieb, kann darauf eine fristlose Kündigung des AG erfolgen wenn der AN nicht erscheint. (Es gab keinen Hinweis darauf, dass hätte gearbeitet werden müssen, auf dem Dienstplan stand der AN nicht!)
Frage 2: Normal arbeitet der AN Freitags von 7 Uhr bis 13 Uhr. Nun wurde ihm vom Azubi mitgeteilt, dass er laut Chef erst um 10 Uhr kommen soll, es wäre wichtig! Wie lange muss er arbeiten, bzw. wie lange kann ihn der AG zur Arbeit an dem Tag verdonnern, schließlich hat sich der AN bereits Anderes vorgenommen.
Frage 3: Wäre an diesem Freitag nicht normal der Urlaub und er dürfte nicht aus dem Urlaub gezogen werden, wenn der Chef dem, zwar vor der Kündigung, zugestimmt hat?
Ich hoffe ihr könnt Klarheit schaffen,
mfG
MiniJob Kündigung: Urlaubsanspruch etc.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
36 Tage Urlaubsanspruch bei einem Minijob, wird denn jeden Tag gearbeitet? Gilt ein Tarifvertrag? Wie lautet die Klausel im AV zum Urlaubsanspruch? Grundsätzlich besteht Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch in gesetzlicher Höhe, eventuell auch in vertraglicher.
Die Darstellung scheint mir ein wenig zu ungeordnet, als dass ich wirklich verstehe.
Soviel: Wenn Urlaub genehmigt ist, kann er nur in engen Grenzen widerrufen werden. Also kann AN seinen Urlaub genießen und muss nicht in den Betrieb, denn Urlaub bedeutet Entpflichtung von der Arbeit. Folglich kann es deswegen auch keine Kündigung geben, schon gar nicht die 'Fristlose'.
Und Arbeitszeiten richten sich meistens eher nach Arbeitsplänen als danach, wann der Chef zu kommen geruht.
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