Mini-GmbH & Anlaufverluste

4. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
shanghay
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Mini-GmbH & Anlaufverluste

Hallo Forenteilnehmer,

ich bin ein kleiner Gewerbetreibender. Jetzt wollte ich mein privates Risiko vermindern und bin auf die "Mini GmbH" gestoßen.

Im letzten Jahr habe ich einen Gewinn i.H von 4000 € (hier noch Nebenberuflich) gemacht. Jetzt versuche ich die Nebenselbstständigkeit als Vollerwerb durchzuführen.

Nun meine Frage:
Bei einer Gründung einer "Mini-GmbH" mit 1 € Startvermögen würde mit Geschäftsführergehalt und Miete bei mir Verluste anfallen. (Insofern ich nicht meine Kundenanzahl diese Jahr noch ver-Vierfache)

Da ich dann ja schon im ersten Monat kein Geld mehr in der GmbH hätte wäre ich ja schon Insolvent. Kann ich mein GF-Gehalt "nachpumpen"?
Erhöht das die EK-Decke. Wann würde ich mich einer Insolvenzverschleppung strafbar machen? Wie sieht der Verlust aus nach dem Ersten Jahr?
Muss ich das GF-Gehalt an meine Einnahmen anpassen?

Wer hat Tipps oder schon Erfahrungen gemacht?

Gruß Sven

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

wieso gründet du ne 1 Euro GmbH, die ist doch mit dem Kauf eines Wurstbrotes Bankrott.

Ich vermute mal die arbeitest von der Wohnung aus. Dann zahle dir keine Miete und kein Gehalt bis es besser läuft. Ich würde eher die GmbH mit einer höheren Decke zu gründen.

K.

P.S. Lass dich beraten !

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Wann würde ich mich einer Insolvenzverschleppung strafbar machen?


Wenn Sie es bei Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit unterlassen, einen Insolvenzantrag zu stellen.

quote:
Wie sieht der Verlust aus nach dem Ersten Jahr?


Die Glaskugel ist leider derzeit in Reparatur.

quote:
Muss ich das GF-Gehalt an meine Einnahmen anpassen?


Sie müssen nicht, aber Sie können.







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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

2x Hilfreiche Antwort

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