Mindestlohn im Pflegeberuf
Hallöchen an Alle,
Seit August 2010 gibt es für Pflegedienstleister/innen den ges. Mindestlohn von 8,50 Euro. Es wird darauf hingewiesen, dass das nur für Diejenigen gilt, die in erster Linie Grundpflege erbringen. Was ist jedoch mit den Personen, die in einer Fach-Einrichtung beschäftigt sind und für behind. Menschen sogenannten Assistenzdienst leisten? Hier vermischen sich die Leistungen. Zum einen sind sie behilflich bei der Mobilität, bei Essenszubereitung und Hilfestellung bei Nahrungsaufnahme, bei Hilfestellung Aufstehen und zu Bett gehen, was zur Grundpflege zählt, zum anderen erbringen sie haushaltsübliche Verrichtungen, die nicht dazu zählen. Ich habe nicht in Erfahrung bringen können, ob für die "Ein-bisschen-Pflege-Erbringer" ebenfalls der Mindestlohn anzusetzen ist. Weiss hier vielleicht jemand mehr??
Für Antworten sage ich schon jetzt DANKE.
Gruß von Gräfin R.
von GräfinR am 20.08.2010 12:34
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>Mindestlohn im Pflegeberuf
hallo Hamburgerin01,
danke für Deine Einschätzung,
es kommt also drauf an, wie der Chef des Pflegeheimes bzw. der Einrichtung es auslegt. Ich sage, dass der überwiegende Teil der Leistung durchaus zur Pflege gehört (Anziehen, Essen, Mobilitätshilfe) und nur ein kleiner Teil ist hauswirtschafliche Arbeit, Chef sagt: es ist nur Assistenz. Die Bedarfs-Assistentinnen müssen ihre Leistungen stets gemischt ausführen. Da fehlt doch mal wieder eine genaue Definition. Kann man also nur auf einen netten Chef hoffen.
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"GräfinR"
von GräfinR am 20.08.2010 17:47
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