Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und zwar
A = arbeitsnehmer B= zeitarbeit C= andere Zeitarbeit
A hat ein Arbeitsvertrag gemäß Tarifvereinbarung CGZP/AMP bei B am 04.01.08 unterschieben.
A kriegt 6,50€ Stundenlohn Brutto.
Auf Anfrage bei B warum A nicht nach neuen gesetzlichen Mindestlohn von 7,31€ Stundenlohn bezahlt wird hat B die Antwort verweigert.
Ein Kollege von A hat berichtet dass er bei C den gesetzlichen Mindestlohn schon erhält.
meine Frage ist jetzt ob die Tarifvereinbarung CGZP/AMP sich an diesen Mindestlohn anschliessen muss oder nicht?
Schon mal danke im voraus.
Mfg
Mindestlohn bei Zeitarbeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, was für ein gesetzlicher Mindestlohn? Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Vermutlich unterliegt der Kollege einfach einem anderen Tarifvertrag. Im Entgelttarifvertrag des BZA <a href="http://www.bza.de/72.html"> ... hier klicken.</a> (und dann rechts auf das pdf gehen) ist der Mindestlohn ab 2008 7,31 €, aber mit 'gesetzlich' hat das nichts zu tun.
MfG
Nachtrag: Hier die Tarifverträge CGZB/AMP http://www.amp-info.de/AMP-Tarifvertraege.121.0.html (das Geseiere mit HTML damits klickbar wird, spar ich mir jetzt mal)
-- Editiert von venotis am 06.01.2008 03:46:47
Zu dem Thema hab ich einen interessanten Blogbeitrag zu diesem Thema gefunden.
Viele Grüße
Willi
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