Mindestlohn Praktikant Studium Plus+

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Raptorjesus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Mindestlohn Praktikant Studium Plus+

Hallo,

ich arbeite im Rahmen meines Studiums + Praxis seit 3 Jahren bei einer Firma. Dieses Praktikum wurde mir über die Hochschule vermittelt doch hat ist der einzige Bezug darauf im Arbeitsvertrag, dass dieser mit Beendigung des Studiums ausläuft. Ich könnte auch statt des Praktikums bei einer anderen Firma arbeiten, das wäre für das Studium egal, da es von meiner Seite keinerlei Nachweispflicht gibt dort beschäftigt zu sein o.ä.

Nun meine Frage, falle ich unter das neue Mindestlohngesetz und sollte deswegen mit meinem Arbeitgeber über die Erhöhung meines Gehalts sprechen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe, ich bin momentan sehr verwirrt wann ein Praktikant darunter fällt und wann nicht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.ihk-praktikumsportal.de/inhalte/Arbeitgeber/Praktikum/Rechtliche+Rahmenbedingungen/2957346/Mindestlohn.html#Praktikanten :

quote:
Vom Mindestlohn ausgenommen:

Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu drei Monaten (Achtung mit Ausnahmen - siehe unten)
Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen
Einstiegsqualifizierungen nach § 54 a des Dritten Sozialgesetzbuches
Praxisphasen wärend eines dualen Studiums, generell bei ausbildungsintegrierten Studiengängen, sowie praxisintegrierten Studiengängen bei denen praktische Tätigkeiten regelmäßig innerhalb des Studiengangs verpflichtend sind.
Jeder unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss

Anspruch auf Mindestlohn:

Praktikanten außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Studienabschluss
Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag)
Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, wenn bereits ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat
Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag)


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