Mindestlohn 451€ Job

25. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.12.2016 07:43:12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestlohn 451€ Job

Hallo,
Ich arbeite seit zwei Jahren als Verkäuferin (451€ job) vorher zwei jahre auf 401€. Und seit die gesamten 4 Jahre habe ich eine Stunden Woche von 24 h d.h ich arbeite 4 Tage je 6 h.
Jetzt meine Frage, gilt nicht eigentlich auch bei 451€ Jobber der Mindestlohn 8.50€?
Ich habe im Monat 96 Arbeitsstunden und bekomme aber nur meine 403€ (nach Abzüge). Arbeite ich zu viele stunden? Mein Arbeitsvertrag wurde auch nie geändert von 401€ auf 451€.

Vielen Dank im voraus für Antworten
MfG

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

//// Gilt ...auch bei 451€ Jobber der Mindestlohn 8.50€?
Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.12.2016 07:43:12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Das würde ja heißen das ich seit zwei Jahren das doppelte arbeiten geh, als ich eigentlich müsste. Und meine Chefin mich bewusst ausnutzt...
Jemand eine Idee was ich jetzt tun kann?
LG Franzilie

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Jemand eine Idee was ich jetzt tun kann?

Aber ja!
Vorweg: Suchen Sie sich einen neuen Job, es wird vermutlich keinen Spass mehr machen da zu arbeiten, wenn Sie Ihre Rechte einfordern.
Was Sie tun können:
1. Haben Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Wenn ja, schauen Sie rein, ob da irgend etwas steht zu einer Frist, innerhalb derer gegenseitige Ansprüche geltend gemacht werden können.
Steht da eine Frist, können Sie das Gehalt für die darin genannte Zeit nachfordern, steht da keine oder gibt es keinen schriftlichen Vertrag, können Sie das fehlende Gehalt für die zwei Jahre nachfordern.
2. Sie können sich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden und dort wird für Sie kostenlos eine Lohnklage formuliert
3. Sie können natürlcih ab sofort den Mindestlohn verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.12.2016 07:43:12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32908 Beiträge, 17278x hilfreich)

Steht da eine Frist, können Sie das Gehalt für die darin genannte Zeit nachfordern Solche Fristen sind in Bezug auf den Mindestlohn schlicht ungültig - die TE kann also in jedem Fall das Gehalt für die kompletten 2 Jahre nachfordern. Dazu wäre noch zu sagen, daß man dafür keinen Anwalt braucht und daß das Arbeitsgericht auch keine Kostenvorschüsse fordert. Sie setzen sich also hin und rechnen mal aus, was Ihnen zusteht, und damit begeben Sie sich dann wie in Antwort Nr. 3 beschrieben zum Arbeitsgericht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12329.12.2016 07:43:12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war heute bei meine Chefin und habe ihr alles geschildert... Sie tat ahnungslos und sagte mir das Sie mir dazu jetzt nix sagen könnte! Nachdem ich ging, bat Sie mich per SMS heute Abend noch einmal zur Arbeit zu kommen...
Ich bin sehr gespannt was Sie jetzt vorhat!
Ich habe ihr gesagt es gibt nur zwei Möglichkeiten entweder, Sie passt die Stunden an, oder ich bekomme die kompletten 96std. monatlich gezahlt.
Bloß wenn ich dort weiter arbeiten bleibe, was passiert mit die Differenz der letzten zwei Jahre, Sie wird mir wohl kaum freiwillig eine Differenz zahlen. Aber so weiter zu arbeiten, und zu wissen das man die letzten zwei Jahre verarscht wurde und für das doppelte gearbeitet hat was ich verdient habe ist natürlich auch blöd...
So richtig weiß ich nicht was ich tun soll, werde wohl erst mal das Gespräch nachher abwarten müssen.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wir bemerken: Chefin wurde nicht einfach nur böse, weil Arbeitnehmerin auf Fehler hinweist, sondern erbittet weitere Klärung. Soweit so gut. Soll heißen, die Chefin weiß hier sehr gut, was sie an dieser Arbeitnehmerin hat.

Den Ablauf, wie Sie an das Ihnen vorenthaltene Gehalt kommen können habe ich unter Antẃort 3 beschrieben. Die Rechtsantragsstelle macht das für Sie, Sie müssen nur das entgangene Gehalt beziffern können.

Sie könnten der Chefin doch anbieten, eine Ausgleichssumme zu zahlen für das entgangene Gehalt der vergangenen Jahre. Das können sie sich ja leicht ausrechnen und dann überlegen, womit Sie zufrieden wären. und das als Vergleich anbieten. Die Chefin wäre dumm, das nicht zu tun.


-- Editiert von altona01 am 27.12.2016 17:07

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12329.12.2016 07:43:12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, mit einer Ausgleichssumme wäre ich ja auch einverstanden, da ich meinen Job da auch gerne mache und auch gern weiter arbeiten würde. Auch das Verhältnis zu meiner Chefin ist auf freundschatlicher Basis mittlerweile! Aber das sie davon nix wusste kann ich einfach nicht glauben!

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32908 Beiträge, 17278x hilfreich)

Sie wird mir wohl kaum freiwillig eine Differenz zahlen. Deswegen wurde hier ausführlich der Weg über das Arbeitsgericht erläutert. Oder möchten Sie lieber darauf verzichten?
So richtig weiß ich nicht was ich tun soll Da gibt es genau drei Möglichkeiten:
1. Arbeitsgericht
2. Außergerichtlicher Vergleich (siehe Antwort Nr. 7)
3. Verzicht auf das Geld

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Aber das sie davon nix wusste kann ich einfach nicht glauben!

Sie wußte es.
Und SIE müssen damit leben, dass diese AG Sie ausgenutzt hat. Und Sie können richtig Geld nachfordern. !!!

0x Hilfreiche Antwort


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